Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hühner anmelden (Synonym), Hühneranmeldung (Synonym), Erzeugernummer (Synonym), Geflügel (Synonym), Registrierung (Synonym), Eier (Synonym), Kennnummer (Synonym), Hühner (Synonym), Stallnummer (Synonym), Stallung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.09.2023
Fachlich freigegeben durch
HHÖko-Marktkontrollen
Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigenn, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie erhalten dann eine Kennnummer für Ihren Betrieb.
Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigen, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die zuständige Behörde teilt Ihnen nach erfolgter Anzeige eine Kennnummer für Ihren Betrieb mit.
Sie benötigen die Kennnummer, da nur Eier aus registrierten Legehennenställen in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus der jeweiligen Legehennenhaltung abgedruckt werden.
Die zuständige Behörde teilt Ihnen nach erfolgter Anzeige eine Kennnummer für Ihren Betrieb mit.
Sie benötigen die Kennnummer, da nur Eier aus registrierten Legehennenställen in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus der jeweiligen Legehennenhaltung abgedruckt werden.
- Formlose, schriftliche Anzeige
- Unterlagen zu Art und Umfang des Betriebes (siehe auch: Hinweise)
Registrierungspflichtig sind
Alle Erzeuger, auch wenn sie weniger als 350 Leghennen halten, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, müssen die Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen und unterliegen somit der Registrierungspflicht.
Eine Registrierung kann nur dann erfolgen, wenn die Mindestbedingungen und Anforderungen der EU-Tierschutzrichtlinie erfüllt sind. Es müssen zudem die strengen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt sein.
- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Alle Erzeuger, auch wenn sie weniger als 350 Leghennen halten, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, müssen die Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen und unterliegen somit der Registrierungspflicht.
Eine Registrierung kann nur dann erfolgen, wenn die Mindestbedingungen und Anforderungen der EU-Tierschutzrichtlinie erfüllt sind. Es müssen zudem die strengen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllt sein.
- Sie zeigen die Aufnahme eines Betriebes zur Legehennenhaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde an und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Nach erfolgter, positiver Prüfung teil die zuständige Behörde Ihrem Betrieb eine Kennnummer zu.
- Sie bekommen die Kennnummer schriftlich mitgeteilt.
Keine.
Da jedoch mit der Vermarkung von Eiern erst nach Erteilung einer Kennnummer begonnen werden darf, wird eine frühzeitige Anzeige empfohlen.
Da jedoch mit der Vermarkung von Eiern erst nach Erteilung einer Kennnummer begonnen werden darf, wird eine frühzeitige Anzeige empfohlen.
In der Anzeige müssen Sie folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift des Betriebes,
- Name und Anschrift des Inhabers des Betriebes,
- die Anzahl der Ställe des Betriebes
- Standort der einzelnen Ställe des Betriebes unter Beifügung eines Lageplans,
- das in dem einzelnen Stall verwendete Haltungssystem
- Name und Anschrift der für den einzelnen Stall verantwortlichen natürlichen Person (Halter),
- die maximale Anzahl der Legehennen, die zur gleichen Zeit im Betrieb, in den einzelnen Ställen und je Haltungssystem gehalten werden können,
- die Kennnummern aller nicht zum angezeigten Betrieb gehörenden registrierungspflichtigen Ställe, die
- dem Inhaber des Betriebes gehören oder für die er verantwortlich ist und
- einem im Betrieb beschäftigten Halter gehören oder für die ein im Betrieb beschäftigter Halter verantwortlich ist, sofern der Halter nicht identisch mit dem Inhaber ist,
- Falls vorhanden: aufgrund anderer Vorschriften und Verordnungen bereits an den Betrieb vergebene Nummern
- Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen anzeigen
- Die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen muss vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
- Die zuständige Behörde teilt dem Inhaber des Betriebes nach Abgabe der Anzeige eine Kennnummer für seinen Betrieb mit.
- Es dürfen nur Eier aus Legehennenställen in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde
- Die Kennnummer muss auf den zur Vermarktung bestimmten Eiern aus dem jeweiligen Betrieb zur Legehennenhaltung abgedruckt werden.
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft