Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten
Inhalt
Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten
Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen mit Druckgeräten beantragen
Begriffe im Kontext
Erlaubnis Füllanlage (Synonym)
Fachlich freigegeben am
03.11.2023
Fachlich freigegeben durch
BJV V Anlagensicherheit
Wenn Sie eine Füllanlage zum Abfüllen von Druckgasen in ortsbewegliche Druckgeräte mit einer Füllkapazität von mehr als 10 kg/h errichten, betreiben oder bestimmte sicherheitsrelevante Änderungen der Bauart oder Betriebsweise vornehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Füllanlagen für Druckgase in denen ortsbewegliche Druckgeräte mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen. Diese müssen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Füllanlage:
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Füllanlage:
- errichten und in Betrieb nehmen möchten
- in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird
- beschränkt
- befristet
- unter Bedingungen
- mit Auflagen
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Firmenname
- Adresse des Antragstellers
- Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon, Fax)
- Errichtung und Betrieb
- Änderung und Betrieb
- Teilerlaubnis
- Angabe des Betriebsorts
- Antragsgegenstand
- Beschreibung der Anlage
- Sicherheitstechnische Ausrüstung für toxische Gase
- Sicherheitstechnische Ausrüstung für entzündbare Gase
- Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
- Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
- Sicherheitsdatenblätter
- Beschreibung der Betriebsweise
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Grundrissplan/Technikplan
- ExZonenplan
- Explosionsschutzkonzept
- Angaben zum Brandschutz
- Berechnung Herstellungskosten
- Sonstige Anlagen
- Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS). Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.
- Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
- Sie müssen Füllanlagen nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
- Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
- Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.
Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrags werden gemäß der Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO HA) Gebühren erhoben.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Prüfung der Antragsunterlagen und der Erstellung der Erlaubnis.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Prüfung der Antragsunterlagen und der Erstellung der Erlaubnis.
- Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder elektronisch ein.
- Ein Antrag auf Teilerlaubnis ist möglich.
- Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
- Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt Ihnen diese mit.
Die zuständige Behörde hat über den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem er bei ihr eingegangen ist, zu entscheiden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
- Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben
- Sie die Errichtung der Anlage zwei Jahre oder länger unterbrochen haben
- Sie die Anlage während eines Zeitraumes von drei Jahren nicht betrieben haben
Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen mit Druckgeräten beantragen
- Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung
- Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten
- Erlaubnis wird benötigt für Errichtung, Betrieb oder Änderungen an Bauart oder Betriebsweise von Füllanlagen für Druckgase mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde in ortsbewegliche Druckgeräte.
- Muss nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden
- unter Bedingungen
- beschränkt
- befristet
- mit Auflagen verbunden werden
- formlos schriftlich oder elektronisch
- Ein Antrag auf Teilerlaubnis ist möglich.
- zuständig ist das Amt für Verbraucherschutz