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Biomasseheizwerke Bewilligung

Hamburg 99148125017000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148125017000

Leistungsbezeichnung

Biomasseheizwerke Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Förderung für ein Biomasseheizwerk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Erneuerbare Energien (Synonym), Wärmeversorgung (Synonym), Pelletheizung (Synonym), Holzheizung (Synonym), Hackschnitzel (Synonym), Wärmegewinnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Schwörer, Roland

Teaser

Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren lassen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Volltext

Für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse können Sie von der Stadt Hamburg eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt. Die IFB bietet Ihnen hierzu Beratungsgespräche an und informiert Sie über die notwendigen Voraussetzungen. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe des Biomasse-Heizwerkes.

Erforderliche Unterlagen

Über etwaige, vorzulegende Unterlagen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

Voraussetzungen

Über etwaige Voraussetzungen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

Kosten

Über etwaige Kosten informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) ausfüllen und bei der IFB einreichen.
  • Die Antragstellung kann online erfolgen.
  • Mögliche Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ergeben sich aus dem Antragsformular.
  • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.
  • Die Entscheidung wird Ihnen übersandt.

Bearbeitungsdauer

Über die zu erwartende Bearbeitungsdauer informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).

Frist

Die Förderbewilligung muss Ihnen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Hinweise

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne Zustimmung der IFB mit den Maßnahmen beginnen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Biomasseheizwerke Bewilligung
  • Die Erzeugung von Wärme aus Biomasse wird von der Stadt Hamburg finanziell unterstützt
  • Das Förderprogramm wird von der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt
  • Die IFB bietet Beratungsgespräche an
  • Der Förderantrag ist bei der IFB online einzureichen
  • Zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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