Biomasseheizwerke Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erneuerbare Energien (Synonym), Wärmeversorgung (Synonym), Pelletheizung (Synonym), Holzheizung (Synonym), Hackschnitzel (Synonym), Wärmegewinnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Schwörer, Roland
Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren lassen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Für die Erzeugung von Wärme aus Biomasse können Sie von der Stadt Hamburg eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt. Die IFB bietet Ihnen hierzu Beratungsgespräche an und informiert Sie über die notwendigen Voraussetzungen. Die Förderhöhe richtet sich nach Art und Größe des Biomasse-Heizwerkes.
Über etwaige, vorzulegende Unterlagen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Über etwaige Voraussetzungen informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
- Sie müssen den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) ausfüllen und bei der IFB einreichen.
- Die Antragstellung kann online erfolgen.
- Mögliche Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ergeben sich aus dem Antragsformular.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.
- Die Entscheidung wird Ihnen übersandt.
Über die zu erwartende Bearbeitungsdauer informiert Sie die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB).
Die Förderbewilligung muss Ihnen vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ohne Zustimmung der IFB mit den Maßnahmen beginnen.
- Biomasseheizwerke Bewilligung
- Die Erzeugung von Wärme aus Biomasse wird von der Stadt Hamburg finanziell unterstützt
- Das Förderprogramm wird von der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) umgesetzt
- Die IFB bietet Beratungsgespräche an
- Der Förderantrag ist bei der IFB online einzureichen
- Zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)