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Ganztagsbetreuung Anmeldung

Hamburg 99088073034000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088073034000

Leistungsbezeichnung

Ganztagsbetreuung Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Für den Ganztag an Hamburger Schulen Anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Betreuung (Synonym), GBS (Synonym), GTS (Synonym), Ganztag (Synonym), Ferienbetreuung (Synonym), Frühbetreuung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Onlinedienste-Betriebsunterstützung BSB

Teaser

An Hamburgs Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler auch am Nachmittag eine hochwertige
Bildung und Betreuung. Ganztagsschulen bieten viele Angebote im Freizeit-, Neigungs- und
Förderbereich an. Die Kinder gewinnen dort neue Freunde und lernen das soziale Miteinander.

Volltext

  • Im Ganztag an Hamburger Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus hochwertige Bildung und Betreuung.
    • Der Ganztag bietet den Kindern Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten, die zu ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen passen.
    • Der außerunterrichtliche Ganztag kann sich auch auf den Lernerfolg Ihres Kindes positiv auswirken.
    • Freiräume und gemeinsame Aktivitäten im Ganztag ermöglichen den Kindern und Jugendlichen außerdem, Freunde zu finden und sich zu entfalten.
  • Für alle Formen des Ganztags an Hamburger Schulen gilt:
    • Die Kernzeit von 8 bis16 Uhr ist immer kostenlos.
    • Eine Ausnahme bildet nur die Vorschulklasse (VSK).
    • Zusätzlich gibt es Betreuungsangebote vor 8 Uhr, nach 16 Uhr und in den Ferien.
    • Diese zusätzlichen Betreuungsangebote können auch gebucht werden, ohne dass Ihr Kind für die Kernzeit angemeldet ist.
    • Für diese zusätzlichen Zeiten werden Gebühren erhoben.
    • Je nach familiärer Situation und Einkommen sind Ermäßigungen möglich.
    • Von der Vorschulklasse bis zur Klassenstufe 4 ist der Preis für das Mittagessen ebenfalls sozial gestaffelt.
  • Wenn an einzelnen Schulen nur ein sehr geringer Bedarf für Ganztagsangebote existiert, organisiert die Schule diese zusammen mit anderen Schulen.
  • Die Schülerinnen und Schüler können Ganztagsangebote bis zum 14. Lebensjahr wahrnehmen.
  • Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und dann monatlich erhoben, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen.
  • Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr.
  • Es können bis zu 11 Ferienwochen gebucht werden.
    • Die Betreuung kann an jedem beliebigen Wochentag in den Ferien beginnen.
    • Die gebuchte Ferienwoche endet dann am 7. Tag (Beispiel: Beginn Donnerstag– Ende Mittwoch).
    • Es kann zusätzlich maximal eine sogenannte Sockelwoche gebucht werden.
    • Die Sockelwoche ist auch dann voll zu zahlen, wenn Sie nicht alle sechs Tage nutzen.
  • Die Schulen und Träger können bis zu vier Wochen in den Ferien schließen.
    • In dieser Zeit erfolgt bei Bedarf die Ferienbetreuung an einer benachbarten Schule.
  • Für die Teilnahme am Ganztagsangebot und den zusätzlichen Betreuungsleistungen melden Sie Ihr Kind im Schulbüro an.
    • Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum von Februar bis spätestens zum 31. Mai für das kommende Schuljahr.
    • Buchungen für Betreuungsleistungen gelten grundsätzlich für ein Schuljahr.  
    • Alle Buchungen außer der Kernzeit können verändert werden.
    • Die Änderung wird dann jeweils zum übernächsten Quartal wirksam.
    • Kurzfristigere Änderungen sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmt.
Gebühren für die Vorschülerinnen und Vorschüler
  • Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen dar.  
    • Hier ist für die Betreuung von 13 bis 16 Uh eine Grundgebühr von 5 Euro pro Monat zu zahlen.
    • Oberhalb einer bestimmte Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden.
    • Der Grund hierfür ist, dass die Gebühren in der Nachmittagsbetreuung denen der Kita angeglichen sind.
    • Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer als in Jahrgang 1 bis 8.
  •  So werden die Gebühren berechnet:
    • Die Gebühren sind in fünf Stufen unterteilt: 100 % (Höchstsatz), 75 %, 50 %, 30 % oder 20 %.
    • Diese Ermäßigungen gelten auch für das Mittagessen bis Klassenstufe 4.
    • Sie sind abhängig vom Nettoeinkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder. Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an.
    • Zur Familie zählen bei der Berechnung des Einkommens: das betreute Kind, Sorgeberechtigte sowie deren weitere Kinder, wenn sie mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben oder für sie Unterhalt gezahlt wird.
  • Die Kindermäßigung:
    • Sie zahlen nur für das jüngste Kind die volle Gebühr.
    • Wenn dieses kostenpflichtig betreut wird, zahlen Sie für das zweitjüngste Kind ein Drittel der Gebühr.
    • Für jedes weitere Kind zahlen Sie nur ein Fünftel der Gebühr.
    • Dabei ist egal, ob die Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in der Schule erfolgt.
    • Diese Entlastungen gelten auch für Höchstsatzzahlende.
  • Das Hamburger Bildungspaket:
    • Wenn Sie staatliche Leistungen beziehen und Ihr Kind für das Bildungs- und Teilhabepaket berechtigt ist, dann sind das Mittagessen, sechs Wochen Ferienbetreuung und in der Vorschulklasse alle Betreuungsleistungen kostenfrei.

Erforderliche Unterlagen

Bei Bedarf bzw. je nach Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Jahreslohnsteuerbescheinigung
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen
  • Nachweis über die Betreuung jüngerer Kinder (z.B. Kita Gutschein)
  • Bescheide über soziale Leistungen (z.B. SGB II / Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag)

Voraussetzungen

  • Schüler oder Schülerin muss eine staatliche allgemeinbildende Schule besuchen.
  • Anmeldung des Schülers oder der Schülerin ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
  • Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.
  • Die antragstellende Person muss sorgeberechtigt sein und eventuell anfallende Kosten der Betreuung übernehmen. Eine Änderung kann nur von der Person beantragt werden, die den Erstantrag gestellt hat.
  • Aufgrund der Besonderheiten an Speziellen Sonderschulen ist die Online Anmeldung derzeit noch nicht möglich

Kosten

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenlos. Die voraussichtlichen Kosten für die Betreuung des Kindes werden am Ende des Anmeldeprozesses angegeben. Sie können im Online-Dienst ebenfalls Ermäßigungen z.B. aufgrund eines geringeren Einkommens und / oder Geschwisterkindern beantragen.

Je nach Betreuungsumfang werden ggf. Gebühren fällig:
https://www.hamburg.de/infos-fuer-eltern/4317732/gebuehren

Verfahrensablauf

Wenn Sie für Ihr Kind die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragen möchten:
  • Nutzen Sie den Online-Dienst „Für den Ganztag an Hamburger Schulen anmelden“ Für den Ganztag an Hamburger Schulen anmelden - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
  • Alles Wissenswerte zu diesem Online-Dienst finden Sie auf der Diensteinstiegsseite.
  • Sie benötigen ein Einfaches Servicekonto, um diesen Online-Dienst nutzen zu können.
  • Die Nutzung des Dienstes ist kostenlos.
  • Bitte informieren Sie sich vorab über die Gebühren der Betreuungsleistungen unter Ganztagsschule, ganztägige Bildung und Betreuung, Gebühren - hamburg.de .
  • Antragsstellung für das kommende Schuljahr ist jeweils ab dem 01. Februar eines Jahres möglich.
  • Es sind Fristen zur Beantragung von Betreuungsleistungen zu beachten: Ganztagsschulen, Hamburg FHH, FAQ - hamburg.de .
  • Halten Sie ggf. notwendige Dokumente in digitaler Form bereit.
  • Der Online-Dienst leitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung.
  • Nach Absendung des Antrags erhalten Sie per Email in Ihr Service Konto Postfach eine Bestätigung der Datenübermittlung und eine Email mit den Antragsdaten. Bei Änderungsanträgen erhalten Sie zudem eine dritte Email ggf. zur Vorlage beim Jugendhilfeträger.
  • Über den Stand der Bearbeitung des Antrags nach Datenübermittlung kann Ihnen das zuständige Schulbüro Auskunft geben.
  • Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags durch das Schulbüro erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Email in das Service Konto Postfach.
  • Sollten Rückfragen durch das Schulbüro bestehen, werden Ihnen diese ggf. ebenfalls per Email in Ihr Service Konto Postfach gesendet.
  • Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie ebenfalls eine Email in Ihr Service Konto Postfach.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer hängt vom Umfang der einzugebenden Daten ab. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Unterlagen hochzuladen sind.
Über den Stand der Bearbeitung kann Ihnen das zuständige Schulbüro Auskunft geben.

Frist

  • Für das folgende Schuljahr kann der Antrag bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres gestellt werden:
            Ganztagsschulen, Hamburg FHH, FAQ Anmeldung -    hamburg.de  
  • Für Änderungsanträge gelten folgende Fristen:
             Ganztagsschulen, Hamburg FHH, FAQ Änderungen - hamburg.de

Anmeldungen oder Änderungen, die außerhalb der Fristen erfolgen, sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmt.

Hinweise

Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben versichert.

Mir/Uns ist bekannt, dass ein Betreuungsverhältnis an GBS erst durch einen Betreuungsvertrag mit dem Kooperationspartner verbindlich zustande kommt. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben zum Einkommen und den zu berücksichtigenden Personen den Straftatbestand des Betruges erfüllen können und ggf. zu einer Nachforderung von Gebühren führen. Mir/Uns ist bekannt, dass meine/unsere Angaben jederzeit überprüft werden können.  

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage: § 19 des Hamburgischen Gebührengesetzes vom 6. März 1986 (HmbGVBL.S.37), zuletzt geändert am 11.Juli 2007 (HmGVBL.S.238).

Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung): Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (dies entspricht 3 Tagen nach Versanddatum) erfolgen. Legen Sie den Widerspruch bei der im Briefkopf genannten Dienststelle ein.
Durch einen Widerspruch wird die Verpflichtung, die Gebühren zu zahlen und den Zahlungstermin einzuhalten, nicht aufgehoben.
 

Kurztext

Über diesen Online-Dienst kann für Kinder die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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