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Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung

Hamburg 99050206008000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050206008000

Leistungsbezeichnung

Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung

Leistungsbezeichnung II

Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Wenn Sie bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt Enten und Gänsen aufstellen, müssen Sie diese vorab untersuchen lassen. Dies kann durch vorherige gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten umgangen werden.

Volltext

Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur aufgestellt werden, wenn diese Tiere vor der Veranstaltung durch Tupferproben virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.
 
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
 
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden.
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen. (Sentineltiere)
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
 
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten).

Voraussetzungen

  • Tiere müssen unter Gänse, Enten, Hühner und Puten zählen
  • Gemeinsame Haltung der Tiere ist zwingend seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung
  • Veranstaltung muss ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung sein.
  • Korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten) nach Anlage 2 Geflügelpestverordnung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten auf einem Geflügelmarkt oder Geflügelausstellung muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeige können Sie schriftlich oder über den Online-Dienst stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
  • Im Falle einer Zustimmung geht Ihnen eine Bestätigung zu.
Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie befüllen das Anzeigeformular
  • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch. 
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf



 

Bearbeitungsdauer

Circa 1 Wochen bis 3 Wochen
Bemerkung :
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.

Frist

Fristtyp: Antragsfrist

Bemerkung:
Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten muss seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung bestehen und unverzüglich angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Keiner

Kurztext

  • Enten und Gänse sind vor einer Aufstellung auf einem Geflügelmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung auf die Geflügelpest zu untersuchen.
  • Das Ergebnis muss negativ sein.
  • Die Untersuchung kann vermieden werden, wenn Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern und Puten gehalten werden.
  • Dies muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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