Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte Bestätigung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
18.04.2023
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
Wenn Sie bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt Enten und Gänsen aufstellen, müssen Sie diese vorab untersuchen lassen. Dies kann durch vorherige gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten umgangen werden.
Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur aufgestellt werden, wenn diese Tiere vor der Veranstaltung durch Tupferproben virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden.
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen. (Sentineltiere)
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden.
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen. (Sentineltiere)
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.
Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten).
- Tiere müssen unter Gänse, Enten, Hühner und Puten zählen
- Gemeinsame Haltung der Tiere ist zwingend seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung
- Veranstaltung muss ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung sein.
- Korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten) nach Anlage 2 Geflügelpestverordnung
Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten auf einem Geflügelmarkt oder Geflügelausstellung muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeige können Sie schriftlich oder über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
- Im Falle einer Zustimmung geht Ihnen eine Bestätigung zu.
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie befüllen das Anzeigeformular
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf
Circa 1 Wochen bis 3 Wochen
Bemerkung :
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
Bemerkung :
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung:
Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten muss seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung bestehen und unverzüglich angezeigt werden.
Bemerkung:
Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten muss seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung bestehen und unverzüglich angezeigt werden.
- Enten und Gänse sind vor einer Aufstellung auf einem Geflügelmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung auf die Geflügelpest zu untersuchen.
- Das Ergebnis muss negativ sein.
- Die Untersuchung kann vermieden werden, wenn Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern und Puten gehalten werden.
- Dies muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg