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Viehausstellungen und Viehmärkte Befreiung

Hamburg 99050207010000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050207010000

Leistungsbezeichnung

Viehausstellungen und Viehmärkte Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahrmärkten und Wochenmärkten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem Vieh im geringen Umfang gehandelt wird, können Sie diese Veranstaltung von der Überwachungspflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh durchführen gelten besondere Überwachungspflichten zur Vorbeugung von Tierseuchen. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen.
Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung dieser Überwachungspflicht beantragen. Dies gilt aber nur wenn Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird.
Die Befreiung dieser Überwachungspflicht erhalten Sie nur, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag
 

Voraussetzungen

  • Die Tiere müssen unter die Kategorie Vieh zuordenbar sein.
  • Es muss ein Jahrmarkt oder Wochenmarkt sein
  • Der Handel mit Vieh darf nur einen geringen Umfang stattfinden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos Form oder über den Online-Dienst gestellt werden.

Wenn Sie die Befreiung formlos beantragen möchten:
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.
  • Bei Rückfragen oder erforderlichen Nachbesserungen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Nach der Bearbeitung geht Ihnen ein Bescheid zu.

Wenn Sie die Befreiung über den Online-Dienst beantragen möchten:
  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie befüllen das Antragsformular.
  • Nach dem Absenden wird Ihr Antrag automatisch durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.
 


 

Bearbeitungsdauer

1 Wochen bis 3 Wochen

Frist

Es gibt keine Frist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Viehmärkte, Viehausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art werden von der zuständigen Behörde, zur Vorbeugung von Tierseuchen, überwacht.
  • Jahr- und Wochenmärkte, auf denen Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird, können von der Überwachung befreit werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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