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Viehausstellungen und Viehmärkte Anzeige

Hamburg 99050207169000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050207169000

Leistungsbezeichnung

Viehausstellungen und Viehmärkte Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Viehausstellungen und Viehmärkte anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Wenn Sie eine Viehausstellung, einen Viehmarkt, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und eine ähnliche Veranstaltung mit Vieh durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Volltext

Für Veranstaltungen mit Vieh gelten besondere Pflichten.
Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen.
Als Veranstalterin oder Veranstalter einer Viehausstellung, eines Viehmarktes, einer Viehschau, eines Wettbewerbes mit Vieh oder einer Veranstaltung ähnlicher Art müssen Sie die Durchführung anzeigen.
In der Anzeige müssen Sie die Art der Veranstaltung angegeben.
Die zuständige Behörde kann die Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.

Erforderliche Unterlagen

Formlose schriftliche oder elektronische Anzeige
 

Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine der folgenden Viehveranstaltungen handeln:
    • Viehausstellungen
    • Viehmärkte
    • Viehschauen
    • Wettbewerbe mit Vieh
    • Veranstaltungen ähnlicher Art
  • Die Tiere müssen unter die Kategorie Vieh zuordenbar sein. Zu Vieh zählen die im § 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes genannten Tierarten.
  • Für die Viehveranstaltung gelten die Bestimmungen nach § 3 (1) Viehverkehrsverordnung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann formlos in schriftlicher oder elektronischer Form oder über den Online-Dienst gestellt werden.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
    • Art der Veranstaltung
  • Übersenden Sie die Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • hre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.
  • Bei Rückfragen oder erforderlichen Nachbesserungen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich. Wenn die Behörde sich nicht bei Ihnen meldet, dürfen Sie die Veranstaltung durchführen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.

Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
  • Sie befüllen das Anzeigeformular
  • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch. 
  •  Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf





 

Bearbeitungsdauer

1 Wochen bis 3Wochen

Frist

Fristtyp: Anzeigefrist
Bemerkung: Vor der jeweiligen Veranstaltung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Für Veranstaltungen mit Vieh unterliegen Veranstaltende der Anzeigepflicht.
  • Unter Veranstaltungen mit Vieh zählen:
    • Viehausstellungen
    • Viehmärkte
    • Viehschauen
    • Wettbewerbe mit Vieh
    • Veranstaltungen ähnlicher Art
  • Die Veranstaltung ist mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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