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Beglaubigter Registerausdruck Ausstellung

Hamburg 99101019012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101019012000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigter Registerausdruck Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigten Registerausdruck beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erbschaft (Synonym), Ahnenforschung (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Eheurkunde (Synonym), Vollständige Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister, Eheregister (Synonym), Auskunft aus dem Register (Synonym), Nachweis der Geburt (Synonym), Nachweis der Eheschließung (Synonym), Nachweis eines Sterbefalls (Synonym), Geburtsurkunde für Eheschließung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html

Teaser

Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter Ausdruck aus dem Register benötigt.

Volltext

Wenn Sie Ahnenforschung betreiben oder in Erbangelegenheiten auf der Suche nach weiteren Verwandten sind ist der beglaubigte Registerausdruck die richtige Urkunde für Sie. Im Hinweisteil des Eheregisters wird auf die Geburtseinträge der Eheschließenden verwiesen. Im Hinweisteil des Geburtenregisters wird auf die Eheschließung der Eltern des Kindes verwiesen sowie auf die Eheschließung des Kindes und die Geburt von Kindern des Kindes. Sie erhalten so stets neue Ansatzpunkte für Ihre weitere Suche.
 
Wenn Sie heiraten möchten benötigt das Standesamt bei dem Sie die Eheschließung anmelden grundsätzlich Ihre Geburtsurkunde in Form eines beglaubigten Registerausdrucks. Dieser darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
 
Ein Registerausdruck ist immer nur in deutscher Sprache erhältlich.
 
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ist auch eine Geburtsurkunde.
 
Zuständig für die Ausstellung von beglaubigten Registerausdrucken ist das Standesamt des Ereignisortes

Erforderliche Unterlagen

  • Beglaubigter Registerausdrucks der antragstellenden Person (eigenes Geburtenregister, eigenes Eheregister): Personalausweis
  • Beglaubigter Registerausdruck von Verwandten in auf- oder absteigender Linie, z.B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, und Geschwister: Personalausweis und Nachweis der Verwandtschaft
  • Beglaubigter Registerausdruck von weiteren Personen, die nicht unter die o.g. Fallgruppen fallen: Personalausweis und Nachweis des rechtlichen Interesses, z.B. Schreiben vom Nachlassgericht, Schuldtitel

Voraussetzungen

Anträge können stellen:
  •   Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich der Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten einen Registerausdruck nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Hinweis:
Beglaubigte Registerausdrucke enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Kosten

  • beglaubigter Registerausdruck (erstes Exemplar): 18,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 8,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Antrag auf einen beglaubigten Registerausdruck bei dem zuständigen Standesamt stellen.
  • Die Beantragung erfolgt per Briefpost, E-Mail, online oder persönlich.

 

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 bis 10 Tage
 

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Sie können beglaubigte Registerausdrucke schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) beantragen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Eine persönliche Antragsstellung vor Ort ist möglich.
  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können beglaubigte Regsierausdrucke in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
Diese Registerausdrucke sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden/Registerausdrucke im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden/Registerausdrucke, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.     
Sie können Ihren Registerausdruck beim Amt für Migration mit einer Apostille versehen lassen. Dazu darf dieser nicht älter als 6 Monate sein.
 

Rechtsbehelf

 Antrag beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1.

Kurztext

Wenn Sie Ahnenforschung betreiben oder in Erbangelegenheiten auf der Suche nach weiteren Verwandten sind ist der beglaubigte Registerausdruck die richtige Urkunde für Sie. Im Hinweisteil des Eheregisters wird auf die Geburtseinträge der Eheschließenden verwiesen. Im Hinweisteil des Geburtenregisters wird auf die Eheschließung der Eltern des Kindes verwiesen. Sie erhalten so stets neue Ansatzpunkte für Ihre weitere Suche.
Wenn Sie heiraten möchten benötigt das Standesamt bei dem Sie die Eheschließung anmelden grundsätzlich Ihre Geburtsurkunde in Form eines beglaubigten Registerausdrucks.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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