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Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung

Hamburg 99083005001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083005001000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung einer Bescheinigung über Namensführung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html

Teaser

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.

Volltext

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für die Entgegennahme der Erklärung, Einwilligung und/oder Zustimmung zur Namensführung zuständig ist.
Hierzu gehören beispielsweise Erklärungen zur Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Angleichung des Namens nach Einbürgerung, nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen sowie nach Abgabe einer Namenserklärung zur Familiennamensbestimmung des Kindes.

Erforderliche Unterlagen

  •  Amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte)
  • Ggf. Nachweis der Benutzungsberechtigung im Sinne des §62 PStG

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie beim zuständigen Standesamt nur, wenn die Namensänderung wirksam geworden ist.

Kosten

18,00 EUR

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt schriftlich, z.B. per E-Mail oder postalisch, oder erkundigen Sie sich zwecks persönlicher Vorsprache, um eine Bescheinigung über die Namensführung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Anweisung des Standesamtes gem. §49 Abs. 1 PStG

Kurztext

Bescheinigung über die Namensführung wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt – beispielsweise nach Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung, Einbenennung, Ehenamensbestimmung, Angleichungserklärung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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