Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
07.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für die Entgegennahme der Erklärung, Einwilligung und/oder Zustimmung zur Namensführung zuständig ist.
Hierzu gehören beispielsweise Erklärungen zur Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Angleichung des Namens nach Einbürgerung, nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen sowie nach Abgabe einer Namenserklärung zur Familiennamensbestimmung des Kindes.
Hierzu gehören beispielsweise Erklärungen zur Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Angleichung des Namens nach Einbürgerung, nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen sowie nach Abgabe einer Namenserklärung zur Familiennamensbestimmung des Kindes.
- Amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte)
- Ggf. Nachweis der Benutzungsberechtigung im Sinne des §62 PStG
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie beim zuständigen Standesamt nur, wenn die Namensänderung wirksam geworden ist.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt schriftlich, z.B. per E-Mail oder postalisch, oder erkundigen Sie sich zwecks persönlicher Vorsprache, um eine Bescheinigung über die Namensführung zu beantragen.
Bescheinigung über die Namensführung wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt – beispielsweise nach Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung, Einbenennung, Ehenamensbestimmung, Angleichungserklärung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg