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Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

Hamburg 99083001117001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001117001

Leistungsbezeichnung

Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

Leistungsbezeichnung II

Bestimmung bzw. Änderung des Familiennamens des Kindes

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Einbenennungen (Synonym), Namensbestimmung (Synonym), Anschlusserklärung (Synonym), Namenserteilung (Synonym), Antrag auf Erwerb des Namens der Mutter (Synonym), Änderung nach Eheschließung der Eltern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html  

Teaser

Die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt möglich.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Familiennamen Ihres Kindes ändern. In Betracht kommen u.a. folgende Szenarien:
  •  Änderung der Sorgeverhältnisse
  • Nach Eheschließung der Eltern
  • Nach Feststellung der Nichtvaterschaft
Zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung ist in der Regel das deutsche Standesamt, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat. Die Erklärung abgeben, können Sie in jedem deutschen Standesamt.

Erforderliche Unterlagen

Ist im Einzelfall zu prüfen. Erkundigen Sie sich gerne beim zuständigen Standesamt.

Voraussetzungen

Ist im Einzelfall zu prüfen. Erkundigen Sie sich gerne beim zuständigen Standesamt.

Kosten

35,50 - 55,00 EUR, zuzüglich ggf. 18,00 EUR für Bescheinigung über Namensänderung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Standesamt, um einen Termin zu vereinbaren und die notwendigen Unterlagen zu erfragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Frist

Einzelfallabhängig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Vorherige Beratung beim Standesamt erforderlich.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

Änderung des Familiennamens des Kindes, nach beispielsweise:
-        Änderung des Sorgerechts
-        Feststellung Nicht-Vaterschaft
-        Eheschließung der Eltern
-        Änderung des Namens des namensgebenden Elternteils
-        Einbenennung
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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