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Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Hamburg 99041004034000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004034000

Leistungsbezeichnung

Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Kindertagesbetreuung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Integrationsplatz (Synonym), KiTa (Synonym), Pädagogik (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Schmuck, Benjamin

Handlungsgrundlage

§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__22.html
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__23.html
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html

Teaser

Sie können Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung anmelden und zeitweise dort betreuen lassen. 

Volltext

Sie können Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung (Kita), einer Krippe, einem Kindergarten oder einem Hort anmelden, wenn Sie es zeitweise nicht selbst betreuen können. Jedes Kind hat Anspruch auf bis zu 5 Stunden Betreuung pro Tag, inklusive Mittagessen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind bis zu 12 Stunden täglich betreuen lassen.

In Hamburg gilt ein Kita-Gutschein-System. Mit dem Kita-Gutschein wird Art und Umfang des Betreuungsbedarfs Ihres Kindes festgestellt. Sie müssen den Kita-Gutschein bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag (Online oder in Papierform)
  • Kopie der Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) des antragstellenden Elternteils
  • Bei Beantragung einer Betreuung von über 5 Stunden täglich oder einer Betreuung für ein unter einjähriges Kind zusätzlich:
  • ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Beantragung in Papierform)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise, aus denen Ihre tägliche Arbeits- oder Kurszeit hervorgeht (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Kursbescheinigung, Glaubhaftmachung bei Selbstständigen)
  • gegebenenfalls: Bedarfsnachweis des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

Voraussetzungen

  • Sie sind sorgeberechtigt
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Hamburg und sind dort mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • Ihr Kind hat das erste Lebensjahr bereits vollendet
  • Ihr Kind ist noch nicht eingeschult und besucht keine Vorschule

Wenn Sie eine Betreuungszeit von über 5 Stunden pro Tag beantragen möchten, oder wenn Sie Betreuung für ein unter ein Jahr altes Kind  beantragen möchten, muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Gegebenheiten gelten:
  • Sie sind berufstätigt oder absolvieren eine berufliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung
  • Sie beziehen Hartz IV
  • Sie sind nach Deutschland eingewandert und besuchen einen Deutsch-Sprachkurs oder einen Integrationskurs
  • Es liegen andere sozial bedingte oder pädagogische Bedarfe vor, die eine Betreuung notwendig machen

Kosten

Für die Antragsbearbeitung: Keine
Für die fünfstündige Grundbetreuung: Keine
Für eine Betreuung von täglich bis zu zwölf Stunden: 4 EUR bis 204 EUR
Weitere Hinweise zur Beitragsberechnung finden Sie unter den angebundenen Links

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Kita-Gutscheins zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Wenn Sie und Ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind, können Sie den Antrag online stellen. Trifft dies nicht zu, müssen Sie den Antrag in Papierform stellen.
  • Wenn Sie den Kita-Gutschein für eine Hort-Betreuung stellen möchten, müssen Sie den Antrag in Papierform stellen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kita-Gutschein für einen bestimmten Betreuungsumfang.
  • Sie lösen den Kita-Gutschein in einer Betreuungseinrichtung ein.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 10 Wochen

Frist

Aufgrund der Bearbeitungszeit ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Erst- beziehungsweise Neuantrag möglichst frühzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Die Betreuung kann frühestens rückwirkend ab Antragseingang bei der zuständigen Stelle bewilligt werden.
Änderungen an Ihren gemachten Angaben müssen Sie umgehend mitteilen.
Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Eine Verlängerung kann höchstens bis zum 1. des entsprechenden Antragsmonats rückwirkend gewährt werden.

Hinweise

Die Betreuung wird in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt. Wenn Ihr Kind bereits in Betreuung ist, die Bewilligungszeit bald endet, und Sie die Betreuung weiter in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Folgeantrag stellen.

Wenn sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes Änderungen an den von Ihnen im Antrag gemachten Daten ergeben, wie zum Beispiel
  • Wechsel der Kita
  • Änderung der Betreuungszeiten
  • Beendigung der Betreuung
  • Änderung der Familiengröße
  • Umzug der Familie
  • Einkommensänderungen
dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Kindertagesbetreuung beantragen
  • Kindertagesbetreuung, Krippe, Kindergarten, Hort 
  • Jedes Kind hat Anspruch auf bis zu 5 Stunden Betreuung pro Tag in der Kita, inklusive Mittagessen, unter bestimmten Umständen auch bis zu 12 Stunden pro Tag
  • In Hamburg gilt ein Kita-Gutschein-System
  • Mit dem Kita-Gutschein wird Art und Umfang des Betreuungsbedarfs Ihres Kindes festgestellt
  • Kita-Gutschein muss vorab beantragt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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