Eheschließung Vollzug
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hochzeit (Synonym), Eheschließung (Synonym), Trauung (Synonym), Heiraten (Synonym), Standesamt (Synonym), Heirat (Synonym), Die Ehe schließen (Synonym), Hochzeitstag (Synonym), Tag der Hochzeit (Synonym), Ablauf Hochzeit (Synonym), Umwandlung (Synonym), Nottrauung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
http://www.gesetze-im-inter-net.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020802377
§ 14 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
Art. 13 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Wenn Sie eine Ehe im deutschen Rechtsbereich begründen möchten, müssen Sie standesamtlich die Ehe miteinander schließen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Sie können eine bestehende Lebenspartnerschaft durch eine Eheschließung in eine Ehe umwandeln.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Sie können eine bestehende Lebenspartnerschaft durch eine Eheschließung in eine Ehe umwandeln.
rechtzeitig vorher:
- Anmeldung der Eheschließung im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Eheschließenden.
- Terminbestätigung vom Standesamt, in dem die Eheschließung stattfinden soll,
- Personalausweis oder Reisepass.
- Sie müssen die geplante Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines der Ehepartner anmelden.
- Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung und die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit.
- Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
- Für die Durchführung der Eheschließung im Standesamt fallen keine Gebühren an, wenn in diesem Standesamt auch die Anmeldung erfolgt ist (Wohnsitzstandesamt).
- Die Gebühren für eine Eheschließung an einem besonderen Ort außerhalb des Standesamtes fragen Sie bitte beim jeweiligen Standesamt nach.
- Treffen Sie am Tag der Eheschließung ungefähr zwanzig Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit im Standesamt ein.
- In den Standesämtern gibt es nur begrenzt Platz für Ihre Gäste. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege über die maximale Besucherzahl.
- Denken Sie an Ihre Ausweisdokumente. Diese werden von einem Standesamtsmitarbeiter vor der Eheschließung kontrolliert.
- Auch eventuelle Trauzeugen müssen sich ausweisen können.
- Ein Dolmetscher muss außer einem Ausweisdokument auch die Zulassung als Dolmetscher vorweisen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte holt Sie im Wartebereich ab und führt Sie in das Trauzimmer.
- Im Rahmen der Eheschließung werden Sie von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie geben sich nacheinander das Jawort.
- Im Anschluss an das Jawort können Sie Ihre Ringe tauschen.
- Die bei der Anmeldung der Eheschließung eingereichten Dokumente erhalten Sie nach der Eheschließung zusammen mit den Eheurkunden wieder zurück.
- Information und Beratung für binationale Paare und bei Eheschließung im Ausland
- Eheschließung, Reis werfen
- Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Namensführung in der Ehe
- Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte
- Anmeldung der Eheschließung, ausländische Beteiligte
- Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt. Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen. An einigen Samstagen werden ebenfalls Termine angeboten.
Nottrauung:
- Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann Ihre Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen sehr kurzfristig auch im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause durchgeführt werden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz zuständig. Bitte setzen Sie sich dafür unverzüglich telefonisch oder per Email mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.
- Zwei ausländische Staatsangehörige können auch vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form die Ehe schließen, sofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist und keiner der Eheschließenden auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Eine Eheschließung in einem deutschen Standesamt ist dann nicht mehr notwendig.
Lehnt das Standesamt die Durchführung der Eheschließung ab, so können Sie gem. § 49 PStG einen Antrag auf Anweisung des Standesamtes durch das Gericht beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg