Ehefähigkeitszeugnis Befreiung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
01.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
- § 1309 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1309.html
Wenn Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis kennt und ausstellt, müssen Sie von der Pflicht ein solches vorzulegen, „befreit“ werden
Sie möchten heiraten, jedoch kennt Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis und stellt ein solches nicht aus, müssen Sie von der Pflicht ein solches vorzulegen, „befreit“ werden.
Darüber kann nur ein Oberlandesgericht entscheiden. In Hamburg ist es das Hanseatische Oberlandesgericht. Ihr Standesamt ist Ihnen dabei behilflich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.
Darüber kann nur ein Oberlandesgericht entscheiden. In Hamburg ist es das Hanseatische Oberlandesgericht. Ihr Standesamt ist Ihnen dabei behilflich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.
Sie müssen all jene Unterlagen vorgelegen, welche die Geburt, Ledigkeit, ggf. vorherige Ehen, rechtskräftige Scheidung und den aktuellen Familienstand bestätigen.
Die genauen benötigten Unterlagen ergeben sich je nach Einzelfall.
Die genauen benötigten Unterlagen ergeben sich je nach Einzelfall.
- Sie wohnen in Deutschland
- Sie beabsichtigen zu heiraten
- Sie (die Heiratswilligen) haben nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft
- Das Heimatland des ausländischen Ehepartners kennt kein Ehefähigkeitszeugnis
- Sollte es bei Ihnen im Verlauf der Anmeldung der Eheschließung mit ausländischen Beteiligten zu dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnises aus dem Heimatland kommen, ist Ihnen Ihr Standesamt dabei behilflich.
- Das Standesamt leitet den Antrag an das zuständige Oberlandesgericht weiter. Bitte wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzstandesamt.
Die Bearbeitungsdauer beim Hanseatischen Oberlandesgericht liegt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen.
Diese Dienstleistung kann nur im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung mit ausländischen Beteiligten in Betracht kommen.
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung
- Die Partner haben nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft
- Das Heimatland des ausländischen Ehepartners kennt kein Ehefähigkeitszeugnis und stellt ein solches nicht aus
- Standesamt unterstützt die Heiratswilligen
- Diese Dienstleistung kommt nur im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung in Betracht
- zuständig: Oberlandesgericht, in Hamburg Hanseatisches Oberlandesgericht
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg