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Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

Hamburg 99059002010000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002010000

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Pflicht ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis kennt und ausstellt, müssen Sie von der Pflicht ein solches vorzulegen, „befreit“ werden

Volltext

Sie möchten heiraten, jedoch kennt Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis und stellt ein solches nicht aus, müssen Sie von der Pflicht ein solches vorzulegen, „befreit“ werden.
Darüber kann nur ein Oberlandesgericht entscheiden. In Hamburg ist es das Hanseatische Oberlandesgericht. Ihr Standesamt ist Ihnen dabei behilflich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen all jene Unterlagen vorgelegen, welche die Geburt, Ledigkeit, ggf. vorherige Ehen, rechtskräftige Scheidung und den aktuellen Familienstand bestätigen. 
Die genauen benötigten Unterlagen ergeben sich je nach Einzelfall.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Deutschland
  • Sie beabsichtigen zu heiraten
  • Sie (die Heiratswilligen) haben nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Das Heimatland des ausländischen Ehepartners kennt kein Ehefähigkeitszeugnis

Kosten

Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 EUR bis 300,00 EUR an.

Verfahrensablauf

  • Sollte es bei Ihnen im Verlauf der Anmeldung der Eheschließung mit ausländischen Beteiligten zu dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnises aus dem Heimatland kommen, ist Ihnen Ihr Standesamt dabei behilflich.
  • Das Standesamt leitet den Antrag an das zuständige Oberlandesgericht weiter. Bitte wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzstandesamt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beim Hanseatischen Oberlandesgericht liegt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen.

Frist

Sofern das Oberlandesgericht eine „Befreiung“ erteilt hat, gilt diese für 6 Monate.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Diese Dienstleistung kann nur im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung mit ausländischen Beteiligten in Betracht kommen.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Ehefähigkeitszeugnis Befreiung
  • Die Partner haben nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Das Heimatland des ausländischen Ehepartners kennt kein Ehefähigkeitszeugnis und stellt ein solches nicht aus
  • Standesamt unterstützt die Heiratswilligen
  • Diese Dienstleistung kommt nur im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung in Betracht
  • zuständig: Oberlandesgericht, in Hamburg Hanseatisches Oberlandesgericht

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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