Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes Bestätigung
Inhalt
Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes Bestätigung
Begriffe im Kontext
Klimafreundliche Energie (Synonym), nachhaltig (Synonym), Effizienz (Synonym), Heizkessel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.04.2023
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17
Wenn Sie in Ihrem Gebäude eine Heizungsanlage einbauen oder austauschen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien decken und dies der zuständigen Stelle nachweisen.
Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes dessen Heizungsanlage austauschen oder nachträglich einbauen lassen wollen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken. Sie müssen der zuständigen Stelle nachweisen, dass Ihre Heizungsanlage dieser Vorgabe entspricht.
- Installationsbescheinigung einer Sachkundigenorganisation
- Die letztjährliche Rechnung über den Kauf von
- Biomethan
- Bioöl
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes
- Alternativ: Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin hat Sie als Vertretung einer Verwaltungsgesellschaft oder Sachkundige beziehungsweise Sachkundiger mit der Erstattung der Meldung beauftragt.
- Das Gebäude wurde vor dem 01.01.2009 errichtet
- Sie haben an diesem Gebäude nach dem 30.06.2021 einen Austausch oder Einbau der Heizungsanlage vorgenommen oder werden diesen zukünftig vornehmen
- Sie reichen Ihre Meldung schriftlich oder mit dem Online-Dienst ein.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, werden automatisch die in Ihrem konkreten Fall notwendigen Unterlagen benannt. Zudem stehen Ihnen dort Berechnungshilfen bereit. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Diese Services können bei der schriftlichen Bearbeitung nicht geboten werden.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Meldepflicht.
Im Online-Verfahren je nach Komplexität zwischen 20 und 40 Minuten Bearbeitungszeit durch Sie. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Die Bearbeitungszeit im schriftlichen Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Sie müssen die Meldung innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage bei der zuständigen Stelle abgeben.
- Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch melden
- Bei Heizungsanlagen-Austausch oder Neubau ist zu beachten, dass zukünftig mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen
- Gilt für Gebäude, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden
- Gilt für Austausch oder Umbau nach dem 30.06.2021
- Erfüllung muss bei zuständiger Stelle nachgewiesen werden
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik