Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Inhalt
Begriffe im Kontext
Existenzgründung (Synonym), Ausbildungsplatz (Synonym), Finanzierung (Synonym), Erweiterung (Synonym), Betriebsmittel (Synonym), Investitionen (Synonym), Gründer (Synonym), Unternehmensnachfolge (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bezeichnung: Förderrichtlinie Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/425
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/425
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt in Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH (Bürgschaftsbank) Investitions- und Betriebsmittelkredite für Gründungen und Nachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.
Der Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln. Das heißt, dass bei Investitionen der Investitionsort und bei Betriebsmitteln der Sitz des Unternehmens grundsätzlich Hamburg sein muss. Die Kredite werden mit Mitteln der IFB Hamburg refinanziert, durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank besichert und durch eine Zinssubvention der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verbilligt.
Mit diesem Förderprogramm werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert:
Mit diesem Förderprogramm werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert:
- Es werden Investitionen gefördert, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Darüber hinaus wird die Finanzierung von Betriebsmitteln inklusive Warenlager zum Ausgleich eines wachstumsbedingten, angemessenen Liquiditätsbedarfes, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan) in den ersten 5 Jahren nach Gründung gefördert.
- Allgemeine Bestimmungen Hausbank
- Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
- „De-minimis“-Erklärung
- Schufa-Erklärung
- Selbstauskunft / Vermögensaufstellung (Hausbankvordruck)
- Statistisches Beiblatt
- Selbsterklärung KMU des Antragsstellers
- Sie müssen Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens stellen.
- Sie müssen den Antrag anschließend in einer angemessenen Zeit, spätestens 3 Monate nach Vorhabensbeginn, bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank oder der Bürgschaftsbank schriftlich vorlegen. Anträge, die nach dem 31.12.2024 eingehen, gelten als nicht fristgerecht eingestellt.
Analoge Prozess:
- Sie müssen im ersten Schritt Kontakt zu Ihrem Bankberater aufnehmen.
- Anschließend beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl in Deutschland einschließlich einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank.
- Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank das Ergebnis mit.
- Die Hamburgische Investitions- und Förderbank prüft Ihren Antrag und informiert Ihr Kreditinstitut.
- Anschließend können Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut abschließen.
- Sie müssen im ersten Schritt Kontakt zu Ihrem Bankberater aufnehmen und anschließend beantragen Sie den Kredit.
- Die Hausbank stellt den Antrag online über eine Schnittstelle bei der IFB Hamburg (aktuell nur für die Hamburger Sparkasse möglich).
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer für das Förderprogramm.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer für das Förderprogramm.
Es gibt folgende Hinweise: Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Endkreditnehmer vergeben, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für diesen Kredit die Haftung gegenüber der IFB Hamburg übernehmen.
Der Kredit ist für Gründerinnen und Gründer und Unternehmen/Freiberufler die nicht länger als 5 Jahre am Markt tätig sind.
Der Kredit ist für Gründerinnen und Gründer und Unternehmen/Freiberufler die nicht länger als 5 Jahre am Markt tätig sind.
Für Handwerksunternehmen für die Handwerkskomponente:
- Widerspruch
- Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
- Die Förderung gilt der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Hamburg sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln
- zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank