Hamburg-Kredit Mikro
Inhalt
Begriffe im Kontext
Existenzgründung (Synonym), Mikrokredit (Synonym), Mikrofinanzierung (Synonym), Vorfinanzierung vorliegender Aufträge (Synonym), Wachstumsfinanzierung (Synonym), Erweiterung (Synonym), Betriebsübernahme (Synonym), Existenzfestung (Synonym), Betriebsmittel (Synonym), Investitionen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.01.2023
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bezeichnung: Förderrichtlinie zur Gewährung eines Darlehens für kleine Unternehmen (KU), Selbständige sowie Freiberufler*innen
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2936
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2936
Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Liquiditätsbedarf der antragsberechtigten Unternehmen durch kleinvolumige Kredite/Mikrokredite zu decken.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank stellt einen kleinvolumigen Kredit/Mikrokredit für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe zur Verfügung.
Mit diesen Kreditmitteln können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten finanziert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre und gilt insbesondere für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung, Investitionen, Betriebsmittel und Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge.
Mit diesen Kreditmitteln können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten finanziert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre und gilt insbesondere für Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen, Erweiterungen, Wachstumsfinanzierung, Investitionen, Betriebsmittel und Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge.
- Kopie des Registerauszuges bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit in geeigneter Form
- gegebenenfalls Vollmacht für den Vertretungsberechtigten
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Anlage I (Selbstauskunft / Planzahlen) zum Antrag Hamburg-Kredit Mikro
- Konzept/Businessplan (bitte als Gesamtdokument hochladen)
- Erhebungsbogen natürliche Personen oder juristische Person
- Schufa-Erklärung
- Schufa-Auskunft/Crefo-Auskunft des Antragstellers, sowie Bürgschaftsgeber
- Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes, dass die Finanzierung des beantragten Vorhabens nicht begleitet wird
- weitere Anlagen zum Antrag (bitte als Gesamtdokument hochladen)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe.
- Wenn ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweist.
- Haupterwerb mit Unternehmenssitz oder mindestens einer Betriebsstätte befindet sich in Hamburg.
- Sie dürfen keine Finanzierung über ein Kreditinstitut für ihr Vorhaben erhalten.
Bemerkung: Es fallen keine Kosten an, für den Darlehensbetrag ist der vereinbarte Zinssatz zu zahlen.
Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
- Das Förderprogramm können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank beantragen
- Für die Beantragung des Förderprogramms müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Benutzer anmelden.
- Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, etc.) gestellt werden.
- Nehmen Sie Kontakt mit einem Kooperationspartner auf:
- Handelskammer
- Handwerkskammer
- Unternehmer ohne Grenzen e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.
- Nach einem Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner reicht dieser den zusätzlichen Darlehensantrag bei der IFB Hamburg ein.
- Die Prüfung erfolgt erst nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
- Nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Es gibt folgende Hinweise:
Konditionen:
Konditionen:
- Der Darlehenszins beträgt derzeit 2,95 % p. a., ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.
- Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
- Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
- Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
- Notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers/der Antragstellerin (bei GbR auch der Mitverpflichteten).
- Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.
- Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.
- Handelskammer (u. a. für Mitglieder der IHK)
- Handwerkskammer (u. a. für Betriebe mit Handwerkszugehörigkeit)
- Unternehmer ohne Grenzen e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.
- Hamburg-Kredit Mikro
- Ziel des Darlehens ist es, antragsberechtigte Unternehmen durch die Bereitstellung der Darlehensmittel zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg zu ermöglichen.
- Fördervoraussetzung:
- kleine Unternehmen,
- Selbständige und,
- Angehörige der freien Berufe, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro haben, mit Unternehmenssitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.
- Die Antragstellenden müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann
- Kleine Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr:
5.000 € -25.000 € - Kleine Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr:
5.000 € - 40.000 € - Beantragung online
- zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank