Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Spezialmarkt Genehmigungen (Synonym), Wochenmarkt, Genehmigung (Synonym), Volksfeste (Synonym), Standplatzgenehmigung, Wochenmarkt (Synonym), Ausstellung (Synonym), Markt (Synonym), Messe (Synonym), Jahrmarkt (Synonym), Großmarkt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Wirtschaftsordnung
Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.
Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:
Für die Beantragung gilt:
- Messen,
- Ausstellungen
- Volksfesten und
- Märkten
Für die Beantragung gilt:
- Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
- Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
- Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
- Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.
- Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
- Lichtbild des Geschäfts
Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
- Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
- Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): zu Euro
Bezeichnung der Kosten: Benutzungsgebühr
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
Bemerkung:
Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.
Kostenhöhe (variabel): zu Euro
Bezeichnung der Kosten: Benutzungsgebühr
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
Bemerkung:
Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.
Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen. Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.
Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular.
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
- Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.
Dauer (bei Spanne): ca. 8 Wochen bis 1.5 Jahre
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer.
Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer.
Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
- Für die Teilnahme an festgesetzten Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkten wird eine Bestätigung der zuständigen Behörde benötigt. Diese kann beantragen wer:
- gewerbetreibend ist,
- zum Kreis der Teilnehmenden dazugehört und
- teilnahmeberechtigt, im Sinne des Zwecks der Veranstaltung, ist.