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Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

Hamburg 99015033017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015033017000

Leistungsbezeichnung

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgebende beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zuschüsse (Synonym), Förderung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), Leistungen für Arbeitgeber (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Eingliederung (Synonym), Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Arbeits- und Berufsförderung (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Integrationsamt

Handlungsgrundlage

§ 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html

Teaser

Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Personen mit Behinderung oder diesen gleichgestellte Personen beschäftigen, können Sie finanzielle oder beratende Unterstützung beantragen.

Volltext

Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Ihre schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Angestellten beantragen. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:   
  • Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
  • Beratung und Unterstützung
  • Lohnkostenzuschüsse
  • Prävention und Gesundheitsförderung
Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der von Ihnen benötigten Leistung festgelegt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
  • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
  • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.  

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
  • Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
  • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
  • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

circa 6 - 12 Wochen
Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

Frist

Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

Hinweise

Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Arbeitgeber können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.
  • Leistungen dienen der Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen.
  • Mögliche Leistungen:
    • Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
    • Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
    • Beratung und Unterstützung
    • Lohnkostenzuschüsse
    • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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