Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
Inhalt
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgebende beantragen
Begriffe im Kontext
Zuschüsse (Synonym), Förderung (Synonym), Schwerbehinderung (Synonym), Menschen mit Behinderung (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), Leistungen für Schwerbehinderte (Synonym), Hilfe für Menschen (Synonym), Leistungen für Arbeitgeber (Synonym), Beantragung von Leistungen (Synonym), Eingliederung (Synonym), Behinderungsgerechte Einrichtung (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym), Hilfe und Förderung (Synonym), Finanzielle Zuschüsse (Synonym), Gleichstellung (Synonym), Technische Arbeitshilfen (Synonym), Behinderungsgerechte Beschäftigung (Synonym), Schaffung Arbeitsplatz (Synonym), Arbeits- und Berufsförderung (Synonym), Behinderungsgerechter Arbeitsplatz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Integrationsamt
§ 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Personen mit Behinderung oder diesen gleichgestellte Personen beschäftigen, können Sie finanzielle oder beratende Unterstützung beantragen.
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Ihre schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Angestellten beantragen. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
- Beratung und Unterstützung
- Lohnkostenzuschüsse
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
- Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
- Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
- Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.
Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
- Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
- Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
- Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.
Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.
- Arbeitgeber können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.
- Leistungen dienen der Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen.
- Mögliche Leistungen:
- Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
- Beratung und Unterstützung
- Lohnkostenzuschüsse
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt.