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Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen Bewilligung

Hamburg 99148306017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148306017000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Zuschüsse für erneuerbare Wärme beantragen.

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Klimaschutz (Synonym), Investitionszuschüsse (Synonym), Ressourcenschutz (Synonym), Förderprogramm für Unternehmen (Synonym), WärmeCheck (Synonym), Effizienz-Offensive (Synonym), Ressourcensteuerung (Synonym), ServerraumCheck (Synonym), Solaranlagen-Solarthermie-Förderung (Synonym), Erneuerbare Energien - Förderprogramme (Synonym), emissionsarm (Synonym), CO2-Einsparungen (Synonym), EffizienzCheck (Synonym), EnergieSystemCeck (Synonym), Erneuerbare Energien (Synonym), Geothermie (Synonym), Bioenergie (Synonym), Heizungsmodernisierung (Synonym), Wärmepumpen (Synonym), Wärmespeicher (Synonym), Wärmeversorgung (Synonym), Wärmenetze (Synonym), Wärme aus Abwasser (Synonym), Pelletheizung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Heinze, Erna

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/4312

Teaser

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden erhöhen.

Volltext

Die Förderung von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden dient dem Ziel der dauerhaften Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Hamburg. Das heißt, dass sich das Gebäude, das mit förderfähiger erneuerbarer Wärme versorgt werden soll, in Hamburg befinden muss.
Mit diesem Förderprogramm werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert: 
  • Solarthermie ab 20m²
  • Bioenergie-Anlagen
  • Wärmepumpen
  • Geothermie, PVT sowie Wärme aus Abwasser
  • Wärmeverteilnetze
  • Wärmespeicher
  • Mehrfachnutzung von Flächen u.a. zur Nutzung von erneuerbarer Wärme
Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 EUR. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Vorhaben, für die eine Förderung aus nur einem Modul gewährt wird, als auch für Vorhaben, für die eine Förderung aus mehreren Modulen dieses Förderprogramms gewährt wird.
Detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.

Erforderliche Unterlagen

Für die digitale Antragsstellung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
  • Legitimationsnachweis des/der Bauherren (zum Beispiel der Personalausweis)
  • Eigentumsnachweis (in der Regel der aktuelle Grundbuchauszug)
  • Amtlicher Lageplan (Flurkarte)
  • Kostenvoranschläge
  • Projetbeschreibung (außer bei Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus)
  • Bei Neubauvorhaben: Nachweis der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle
  • Selbsterklärung der KMU-Definition (nur für Unternehmen, Freiberufler/in und Selbstständige/r als Antragssteller)
Zusätzliche Anlagen bei Förderung von Solarkollektoranlagen:
  • Dokumentation der Solarsimulation
Zusätzliche Anlagen bei Förderung von Wärmepumpen:
  • Berechnung der Jahresarbeitszahl
Zusätzliche Anlagen bei der Förderung von Biomasse-Anlagen:
  • Hydraulische Standardschaltung der Schriftreihe „Qualitäts-Management- Holzheizwerke”
Zusätzliche Anlagen bei der Förderung von Wärmeverteilnetzen:
  • Energetisches Konzept
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
Den Antrag können Sie weiterhin auch postalisch beantragen.
Stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck, der von der Seite https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/erneuerbare-waerme heruntergeladen werden kann und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Neben der postalischen Einreichung können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de einreichen. Das von allen Eigentümern und Eigentümerinne unterschriebene Antragsformular wird zusätzlich auch im Original benötigt.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
  • Sie müssen die Fördermittel-Bewilligung vor Beginn des Vorhabens erhalten haben. Unter bestimmten Bedingungen, wenn beispielsweise das Vorhaben nicht rechtzeitig voraussehbar war und aus sachlichen Gründen kein Aufschub möglich ist, kann in Einzelfällen der förderunschädliche vorzeitige Beginn (vor Erhalt der Bewilligung) der Maßnahme durch die IFB zugelassen werden.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
  • Darüber hinaus gelten technische Voraussetzungen, welche innerhalb des Förderprogramms zu finden sind.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie bei Bedarf für die Erstberatung frühzeitig Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
    • telefonisch: 040 248 46-208
    • per E-Mail: energie@ifbhh.de
  • Ihren Fördermittel-Antrag können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank stellen.
  • Für elektronische Anträge zu diesem Förderprogramm müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Passwort anmelden.
  • Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
  • Erst nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und Gewerke beauftragen.
Die Fördermittel werden nach Durchführung der Maßnahmen sowie nach Vorlage des Verwendungsnachweises gezahlt.

Fördermittel können Sie auch weiterhin postalisch beantragen, stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Entwicklung der Nachfrage aus diesem Förderprogramm, sowie aus der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Frist

Die Frist bezieht sich auf die Vervollständigung der Antragsunterlagen durch den Antragsteller, andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden. 
Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen drei Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der IFB Hamburg eingereicht worden sind, können sie abgelehnt werden.
Der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der Maßnahme beginnt mit Erlass des Bescheides und beträgt dann 24 Monate.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid ist binnen eines Monats der Widerspruch zugelassen.

Kurztext

  • Erneuerbare Wärme
  • Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung erhöhen und die Effizienz verbessern.
  • Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen ab 20m²
  • Austausch fossil befeuerter Heizungen durch kleinere Holzheizungen oder Anschluss an ein Wärmeverteilnetz
  • Größere Biomasse-Verbrennungsanlagen
  • Wärmepumpen + Niedertemperatur-Heizkörper
  • Geothermie, Wärme aus Abwasser + PVT-Kollektoren (Wärmequellen für Wärmepumpen)
  • Wärmespeicher
  • Wärmeverteilnetze
  • Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000,00 €
  • zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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