Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen Bewilligung
Inhalt
Zuschuss für Maßnahmen, die den Energiebedarf senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen Bewilligung
Begriffe im Kontext
Klimaschutz (Synonym), Investitionszuschüsse (Synonym), Ressourcenschutz (Synonym), Förderprogramm für Unternehmen (Synonym), WärmeCheck (Synonym), Effizienz-Offensive (Synonym), Ressourcensteuerung (Synonym), ServerraumCheck (Synonym), Solaranlagen-Solarthermie-Förderung (Synonym), Erneuerbare Energien - Förderprogramme (Synonym), emissionsarm (Synonym), CO2-Einsparungen (Synonym), EffizienzCheck (Synonym), EnergieSystemCeck (Synonym), Erneuerbare Energien (Synonym), Geothermie (Synonym), Bioenergie (Synonym), Heizungsmodernisierung (Synonym), Wärmepumpen (Synonym), Wärmespeicher (Synonym), Wärmeversorgung (Synonym), Wärmenetze (Synonym), Wärme aus Abwasser (Synonym), Pelletheizung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Heinze, Erna
Bezeichnung: Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/4312
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/4312
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden erhöhen.
Die Förderung von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden dient dem Ziel der dauerhaften Reduzierung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Hamburg. Das heißt, dass sich das Gebäude, das mit förderfähiger erneuerbarer Wärme versorgt werden soll, in Hamburg befinden muss.
Mit diesem Förderprogramm werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert:
Detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.
Mit diesem Förderprogramm werden unterschiedliche Maßnahmen gefördert:
- Solarthermie ab 20m²
- Bioenergie-Anlagen
- Wärmepumpen
- Geothermie, PVT sowie Wärme aus Abwasser
- Wärmeverteilnetze
- Wärmespeicher
- Mehrfachnutzung von Flächen u.a. zur Nutzung von erneuerbarer Wärme
Detailliertere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.
Für die digitale Antragsstellung sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck, der von der Seite https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/erneuerbare-waerme heruntergeladen werden kann und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Neben der postalischen Einreichung können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de einreichen. Das von allen Eigentümern und Eigentümerinne unterschriebene Antragsformular wird zusätzlich auch im Original benötigt.
- Legitimationsnachweis des/der Bauherren (zum Beispiel der Personalausweis)
- Eigentumsnachweis (in der Regel der aktuelle Grundbuchauszug)
- Amtlicher Lageplan (Flurkarte)
- Kostenvoranschläge
- Projetbeschreibung (außer bei Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus)
- Bei Neubauvorhaben: Nachweis der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle
- Selbsterklärung der KMU-Definition (nur für Unternehmen, Freiberufler/in und Selbstständige/r als Antragssteller)
- Dokumentation der Solarsimulation
- Berechnung der Jahresarbeitszahl
- Hydraulische Standardschaltung der Schriftreihe „Qualitäts-Management- Holzheizwerke”
- Energetisches Konzept
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck, der von der Seite https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/erneuerbare-waerme heruntergeladen werden kann und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Neben der postalischen Einreichung können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de einreichen. Das von allen Eigentümern und Eigentümerinne unterschriebene Antragsformular wird zusätzlich auch im Original benötigt.
- Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
- Sie müssen die Fördermittel-Bewilligung vor Beginn des Vorhabens erhalten haben. Unter bestimmten Bedingungen, wenn beispielsweise das Vorhaben nicht rechtzeitig voraussehbar war und aus sachlichen Gründen kein Aufschub möglich ist, kann in Einzelfällen der förderunschädliche vorzeitige Beginn (vor Erhalt der Bewilligung) der Maßnahme durch die IFB zugelassen werden.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Darüber hinaus gelten technische Voraussetzungen, welche innerhalb des Förderprogramms zu finden sind.
- Nehmen Sie bei Bedarf für die Erstberatung frühzeitig Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
- telefonisch: 040 248 46-208
- per E-Mail: energie@ifbhh.de
- Ihren Fördermittel-Antrag können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank stellen.
- Für elektronische Anträge zu diesem Förderprogramm müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Passwort anmelden.
- Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
- Erst nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und Gewerke beauftragen.
Fördermittel können Sie auch weiterhin postalisch beantragen, stellen Sie dafür den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Entwicklung der Nachfrage aus diesem Förderprogramm, sowie aus der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Die Frist bezieht sich auf die Vervollständigung der Antragsunterlagen durch den Antragsteller, andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.
Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen drei Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der IFB Hamburg eingereicht worden sind, können sie abgelehnt werden.
Der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der Maßnahme beginnt mit Erlass des Bescheides und beträgt dann 24 Monate.
Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen drei Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der IFB Hamburg eingereicht worden sind, können sie abgelehnt werden.
Der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der Maßnahme beginnt mit Erlass des Bescheides und beträgt dann 24 Monate.
- Erneuerbare Wärme
- Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung erhöhen und die Effizienz verbessern.
- Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen ab 20m²
- Austausch fossil befeuerter Heizungen durch kleinere Holzheizungen oder Anschluss an ein Wärmeverteilnetz
- Größere Biomasse-Verbrennungsanlagen
- Wärmepumpen + Niedertemperatur-Heizkörper
- Geothermie, Wärme aus Abwasser + PVT-Kollektoren (Wärmequellen für Wärmepumpen)
- Wärmespeicher
- Wärmeverteilnetze
- Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000,00 €
- zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank