IFB-Konstantdarlehen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Darlehen (Synonym), Wohneigentum (Synonym), Wohnimmobilie (Synonym), Baugrundstückskosten (Synonym), Baukosten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Behrens, Christoph Dr.
Bezeichnung: Förderrichtlinie IFB-Konstantdarlehen
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/608
Bezeichnung: § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/3572
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/608
Bezeichnung: § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/3572
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt durch das langfristige IFB-Konstantdarlehen den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg.
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Unterstützt durch das langfristige IFB-Konstantdarlehen können Sie von günstigen Zinsen profitieren. Der Zinssatz wird über 25 Jahre festgeschrieben. Die notwendige Antragstellung erfolgt über das Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg geschlossen hat.
Beim Bau:
Beim Bau:
- Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der IFB Hamburg nicht länger als 6 Monate zurückliegt)
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Allgemein:
- Selbstauskunft des Finanzierungsinstitutes oder digitaler Vordruck der IFB
- Antragsformular – Das Antragsformular wird durch die Kooperationspartner zur Verfügung gestellt.
- Legitimationsnachweise (Personalausweise/ Vorder- und Rückseite) – bei Pässen ist eine entsprechende Meldebestätigung beizufügen
- Gehaltsnachweise: die letzten 2 Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung des Vorjahres/ letzter Steuerbescheid
- Nachweise aus selbstständiger Tätigkeit: letzten drei Jahresabschlüsse sowie aktuelle BWA des laufenden Jahres/ Krankenversicherung/ Altersvorsorge/ letzten 2 vorliegende Steuerbescheide
- Finanzierungsangebote
- Eigenkapitalnachweise
- Kaufvertragsentwurf
- ggf. Teilungserklärung im Entwurf
- Werkvertragsentwurf
- Baubeschreibung
- Kostenaufstellung über Gewerke außerhalb des Bauwerk- oder Kaufvertrages
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisse/ Schnitt/ Ansicht
- ggf. Online-Bestätigung der KfW-Sachverständigen bei energetischen KfW-Darlehen
- Exposé / Angebot oder ggf. Kaufvertragsentwurf
- Grundbuchauszug
- ggf. Teilungserklärung
- nachvollziehbare Wohnflächenangaben/ Berechnung
- Objektfotos Innen und Außen
- Angebot bzw. Aufstellung über geplante Modernisierungsmaßnahmen
- ggf. Online-Bestätigung der KfW-Sachverständigen bei energetischen KfW-Darlehen
- Selbstauskunft des Finanzierungsinstitutes oder
- Vordruck der IFB Hamburg
- Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens – spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags – bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl stellen.
- Die Tragbarkeit der Belastung müssen Sie durch Vorlage von Bescheinigungen über die nachhaltig gesicherten Einnahmen nachweisen.
- Sie müssen die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen nach dem Abschluss des Bauvorhabens der IFB Hamburg jährlich und auf Anforderung alle Auskünfte zur Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit erteilen.
- Sie müssen im ersten Schritt Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen.
- Anschließend erfolgt die Antragsstellung über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg abgeschlossen hat.
- Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag entweder auf dem postalischen Wege oder über das eAntragsportal direkt bei der IFB Hamburg.
- Sofern der Antrag digital gestellt wird, muss das Antragsformular handschriftlich ausgefüllt werden und kann digital hochgeladen werden. Das Ausfüllen der separaten Selbstauskunft entfällt.
- Die IFB Hamburg prüft und genehmigt das Darlehen.
Für die Bearbeitung der Anträge gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsdauer. Bei vollständigen, eingereichten Anträgen erfolgt die Bearbeitung erfahrungsgemäß innerhalb von 5 Werktagen.
Es gibt keine festgesetzte Frist. Es wird empfohlen, diese Abstimmungen frühzeitig vorzunehmen.
Jedoch spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags müssen Sie bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl die Antragsstellung einleiten.
Jedoch spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags müssen Sie bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl die Antragsstellung einleiten.
Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.
Das Antragsformular wird vom Finanzierungsinstitut bei der Beantragung des Darlehens zur Verfügung gestellt.
Unser Online-Dienst ist bei Kooperationsdarlehen zur Nutzung durch die Bank vorgesehen.
Das Antragsformular wird vom Finanzierungsinstitut bei der Beantragung des Darlehens zur Verfügung gestellt.
Unser Online-Dienst ist bei Kooperationsdarlehen zur Nutzung durch die Bank vorgesehen.
Zu einem Bescheid kann bis zu einem Monat lang der Widerspruch erhoben werden. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kreditinstitut.
- IFB-Konstantdarlehen
- Das IFB-Konstantdarlehen ergänzt nachrangig das Bankdarlehen, wodurch von insgesamt günstigen Zinsen profitiert werden kann.
- Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg abgeschlossen hat.
Der Online-Dienst ist hierbei für Ihre Bank vorgesehen. - Zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank