Genossenschaftsregister Einsicht gewähren
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§ 156 Absatz 1 Satz 1 GenG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 HGB ,
§ 1 GenRegV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 HRV
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Wenn Sie Informationen über in Hamburg im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften suchen, können Sie Einsicht in das beim Registergericht des Amtsgerichts geführte Genossenschaftsregister nehmen. Das Genossenschaftsregister ist ein sogenanntes öffentliches Register und gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, der hier eingetragenen Rechtsträger. Die Eintragung auf dem Registerblatt enthält
- Angaben zum Namen,
- Gegenstand,
- Vorstand samt dessen Vertretungsregelung,
- etwaiger Prokuren sowie zur Nachschusspflicht und Änderungen des Statuts der jeweiligen Genossenschaften.
Darüber hinaus kann Einsicht in die von den Genossenschaften zum Genossenschaftsregister eingereichten Dokumente, wie zum Beispiel das Statut (Satzung) oder Protokolle von Mitgliederversammlungen genommen werden.
Informationen können kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Eine beglaubigte Abschrift ist gebührenpflichtig.
Eine beglaubigte Abschrift ist gebührenpflichtig.
Zur Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Genossenschaften zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar.
- Genossenschaftsregister Auskunft Nutzung der Registerinformationen ist jedem zu Informationszwecken gestattet
- Informationen aus dem Genossenschaftsregister können vor Ort beim zuständigen Registergericht betreffend dortiger Eintragungen oder online im gemeinsamen Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) eingeholt werden.
- zuständig: Registergericht am Amtsgericht