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Genossenschaftsregister Einsicht gewähren

Hamburg 99044001109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99044001109000

Leistungsbezeichnung

Genossenschaftsregister Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Einsicht in das Genossenschaftsregister nehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 156 Absatz 1 Satz 1 GenG in Verbindung mit  § 9 Abs. 1  HGB ,  
§ 1 GenRegV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 HRV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Informationen über in Hamburg im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften suchen, können Sie Einsicht in das beim Registergericht des Amtsgerichts geführte Genossenschaftsregister nehmen. Das Genossenschaftsregister ist ein sogenanntes öffentliches Register und gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, der hier eingetragenen Rechtsträger. Die Eintragung auf dem Registerblatt enthält

  • Angaben zum Namen,
  • Gegenstand,
  • Vorstand samt dessen Vertretungsregelung,
  • etwaiger Prokuren sowie zur Nachschusspflicht und Änderungen des Statuts der jeweiligen Genossenschaften.

Darüber hinaus kann Einsicht in die von den Genossenschaften zum Genossenschaftsregister eingereichten Dokumente, wie zum Beispiel das Statut (Satzung) oder Protokolle von Mitgliederversammlungen genommen werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Informationen können kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Eine beglaubigte Abschrift ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Zur Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Genossenschaften zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

Frist


Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genossenschaftsregister Auskunft Nutzung der Registerinformationen ist jedem zu Informationszwecken gestattet
  • Informationen aus dem Genossenschaftsregister können vor Ort beim zuständigen Registergericht betreffend dortiger Eintragungen oder online im gemeinsamen Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) eingeholt werden.
  • zuständig: Registergericht am Amtsgericht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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