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Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

Hamburg 99059004012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059004012001

Leistungsbezeichnung

Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

Leistungsbezeichnung II

Ausstellen einer Eheurkunde

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausstellung Eheurkunde (Synonym), Eheurkunde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: §§ 5 Abs. 5, 48, 50,  61-66 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/

Teaser

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Volltext

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

  •  Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Kosten

Einzelfallabhängig, variiert von Bundesland zu Bundesland

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  •  Ausstellen einer Eheurkunde
  • Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.
  • Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.
  • Eheurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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