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Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Hamburg 99083001011009 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011009

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Leistungsbezeichnung II

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Familiennamen (Synonym), Namenserklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (Synonym), Vorname (Synonym), Spätaussiedlerin (Synonym), Spätaussiedler (Synonym), Vertriebene (Synonym), Angleichung des Namens an das deutsche Recht (Synonym), Vatersname (Synonym), Ablegung Vatersname (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten Ihn nun an das deutsche Recht angleichen.

Volltext

Als vertriebene oder spätaussiedelnde Person können Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden. Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen. Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass
  •  Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  •  Registrierschein
  •  soweit vorhanden:
    •  Spätaussiedlerbescheinigung
    •  Vertriebenenausweis

Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Fragen Sie hierzu telefonisch vorher in Ihrem Standesamt nach.

Voraussetzungen

  • Kein Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
  •  Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

Kosten

  • Erklärung über die Namensführung: 35,50 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung: 18,00 €

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum Standesamt Ihres Wohnortes auf. Schildern Sie ihr Anliegen. Legen Sie alle relevanten Unterlagen vor.
  • Das Standesamt berät Sie darüber inwiefern Ihr Name geändert werden kann. Hierzu vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin. Bei diesem Termin nimmt der Standesbeamte/die Standesbeamtin von Ihnen eine Erklärung über die Änderung Ihres Namens auf. Im Anschluss wird Ihnen hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
  • Die Erklärungen gem. § 94 BVFG und Art. 47 EGBGB können jeweils nur einmal abgegeben werden.

Rechtsbehelf

Antrag beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz1, zur Anweisung des Standesbeamten

Kurztext

Als vertriebene oder spätaussiedelnde Person können Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden. Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen. Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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