Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beantragen
Begriffe im Kontext
Urkunde (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
§ 1 Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html
Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.
Nachdem Sie Ihr Staatsexamen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.
- Antrag (online abrufbar)
- ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
- behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Sie haben Ihr Staatsexamen erfolgreich in Hamburg abgeschlossen.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Mit der Zulassung zum Staatsexamen erhalten die Prüflinge alle relevanten Informationen und Vorlagen, die sie zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigen.
Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dieser Leistung nicht berücksichtigt, sondern im Bereich Anerkennung.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
- Für die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann braucht die/der Antragsstellende
- das Staatsexamen
- eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde.
- Die Beantragung einer Berufserlaubnis erfolgt bei der zuständigen Behörde.