Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung

Hamburg 99018138001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018138001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Urkunde (Synonym), Berufserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__1.html

Teaser

Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.

Volltext

Nachdem Sie Ihr Staatsexamen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  •  Antrag (online abrufbar)
  • ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
  • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihr Staatsexamen erfolgreich in Hamburg abgeschlossen.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

Je nach Aufwand zwischen EUR 40 und EUR 80.

Verfahrensablauf

Mit der Zulassung zum Staatsexamen erhalten die Prüflinge alle relevanten Informationen und Vorlagen, die sie zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dieser Leistung nicht berücksichtigt, sondern im Bereich Anerkennung.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann braucht die/der Antragsstellende
    • das Staatsexamen
    • eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde.
  • Die Beantragung einer Berufserlaubnis erfolgt bei der zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal