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Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

Hamburg 99013016012001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012001

Leistungsbezeichnung

Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Teaser

Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes

Voraussetzungen

Geburtsdatum des Kindes
Geburtsort des Kindes
Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.

Anspruch auf Auskünfte aus dem Sorgeregister haben nur Mütter

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft, dieser kann persönlich, schriftlich oder per Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

3 Tage bis 6 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
  • Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
  • Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
  • Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt. · Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, kann eine schriftliche Auskunft darüber ausgestellt werden, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
  • Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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