Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
05.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Geburtsdatum des Kindes
Geburtsort des Kindes
Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.
Anspruch auf Auskünfte aus dem Sorgeregister haben nur Mütter
Geburtsort des Kindes
Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.
Anspruch auf Auskünfte aus dem Sorgeregister haben nur Mütter
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft, dieser kann persönlich, schriftlich oder per Mail gestellt werden.
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
- Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
- Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt. · Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, kann eine schriftliche Auskunft darüber ausgestellt werden, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
- Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg