Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung
Inhalt
Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Unterhaltsvorschuss (Wandsbek)
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR011840979.html
www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR011840979.html
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen, als alleinerziehender Elternteil, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Die zuständige Stelle prüft jährlich, ob Sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben und fordert dafür Ihre Zuarbeit an. Für die Überprüfung müssen Sie Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen, als alleinerziehender Elternteil, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Die zuständige Stelle prüft jährlich, ob Sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben und fordert dafür Ihre Zuarbeit an. Für die Überprüfung müssen Sie Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Die zuständige Stelle informiert Sie, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
Voraussetzung für den Erhalt von Unterhaltsvorschuss ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt an Sie zahlt. Voraussetzung für die jährliche Überprüfung des weitergehenden Anspruchs ist, dass Sie Unterhaltsvorschuss erhalten oder erhalten haben.
- Die zuständige Stelle fordert Sie auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen.
- Sie machen die entsprechenden Angaben gegenüber der zuständigen Stelle und legen gegebenenfalls notwendige Unterlagen vor.
- Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wenn sich Änderungen ergeben, müssen Sie die zuständige Stelle auch ohne Aufforderung sofort informieren. Nehmen Sie auch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Änderung relevant ist. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat
- Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützt.
- Ziel ist es, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern.
- Die zuständige Stelle überprüft jährlich den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss und fordert dazu erforderliche Zuarbeit an (es müssen Fragen beantwortet und Unterlagen vorgelegt werden)
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg