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Meldebescheinigung Erteilung

Hamburg 99115009001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115009001000

Leistungsbezeichnung

Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Meldebescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Meldebescheinigung, Rentenzwecke (Synonym), Meldebescheinigung, Vorlage bei einer Behörde (Synonym), Meldebescheinigung, erweitert (Synonym), Meldebescheinigung, für Studenten zur Vorlage bei der Uni (Synonym), Meldebescheinigung, erweitert, Staatsangehörigkeit (Synonym), Meldebestätigung, erweitert, Konfession (Synonym), Meldebescheinigung (Synonym), erweitert (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Der Hamburg Service erteilt Ihnen auf Antrag eine Meldebescheinigung. Diese kann neben den grundsätzlichen auch weitere Daten erhalten.

Volltext

Sie können eine Meldebescheinigung beantragen, wenn Sie diese benötigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Nachweis darüber benötigen, seit wann eine Person gemeldet ist, ob diese noch lebt oder für andere Informationen.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, oder für den Einbürgerungsantrag bei dem Amt für Migration.
Benötigen Sie eine Aufenthalts- und/oder Ledigkeitsbescheinigung, handelt es sich auch um eine Meldebescheinigungen, jedoch mit weiteren Angaben.

Grundsätzlich enthält eine Meldebescheinigung folgende Daten:
  1. Familienname 
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens 
  3. Doktorgrad 
  4. Geburtsdatum 
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Benötigen Sie eine Meldebescheinigung mit zusätzlichen Angaben , so können Sie diese mit den folgenden Daten beantragen:
  1. frühere Namen
  2. Ordensname, Künstlername
  3. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlichen Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. Sterbedatum sowie
    8. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
  8. derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
  10. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde,
    8. Sterbedatum sowie
    9. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
    7. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte des Personalausweises und der eID-Karte

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass
  • Bei bevollmächtigten Personen:
    • schriftlicher Antrag,
    • eigener Ausweis oder Pass und
    • Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers (Kopie möglich)

Voraussetzungen

  • Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich.
  • Sie können jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten werden, welche die Meldebestätigung dann in ihrem Namen beantragen kann.
  • Volljährige Kinder: Eltern benötigen von volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht um die Meldebestätigung ausgehändigt zu bekommen.

Kosten

  • Die Gebühr beträgt für eine Bescheinigung 13,00 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin in einem Standort des Hamburg Service Ihrer Wahl
  • Sie oder Ihre bevollmächtigte Person müssen für die Beantragung der Meldebescheinigung der Meldebescheinigung persönlich vorstellig werden.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Minuten.
  • Die Bescheinigung wird Ihnen sofort ausgehändigt.

Frist

keine

Hinweise

  • In den Hamburger Standorten für Einwohnerangelegenheiten sind nur Daten ab 1987 abrufbar.
  • Für Daten vor 1987 ist das Melderegister der Zentralen Meldeangelegenheiten zuständig.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Meldebescheinigung Erteilung
  • Die Meldebescheinigung kann beantragt werden, wenn ein Nachweis benötigt wird, seit wann eine Person gemeldet ist, ob diese noch lebt oder für andere Informationen.
  • Die  Meldebescheinigung kann zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung erhalten.
  • Eine Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand wird zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, oder für den Einbürgerungsantrag bei dem Amt für Migration benötigt.
  • Aufenthaltsbescheinigungen und Ledigkeitsbescheinigungen sind  Meldebescheinigungen mit weiteren Angaben nach § 18  BMG.
  • zuständig: Hamburg Service Ihrer Wahl

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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