Meldebescheinigung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Meldebescheinigung, Rentenzwecke (Synonym), Meldebescheinigung, Vorlage bei einer Behörde (Synonym), Meldebescheinigung, erweitert (Synonym), Meldebescheinigung, für Studenten zur Vorlage bei der Uni (Synonym), Meldebescheinigung, erweitert, Staatsangehörigkeit (Synonym), Meldebestätigung, erweitert, Konfession (Synonym), Meldebescheinigung (Synonym), erweitert (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__18.html - § 10 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__10.html - § 3 Bundesmeldegesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__3.html - Nr. 18 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm - Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BMGAGHArahmen - § 1 Absatz 1 Nr. 3.1 Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015V10P1
Der Hamburg Service erteilt Ihnen auf Antrag eine Meldebescheinigung. Diese kann neben den grundsätzlichen auch weitere Daten erhalten.
Sie können eine Meldebescheinigung beantragen, wenn Sie diese benötigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Nachweis darüber benötigen, seit wann eine Person gemeldet ist, ob diese noch lebt oder für andere Informationen.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, oder für den Einbürgerungsantrag bei dem Amt für Migration.
Benötigen Sie eine Aufenthalts- und/oder Ledigkeitsbescheinigung, handelt es sich auch um eine Meldebescheinigungen, jedoch mit weiteren Angaben.
Grundsätzlich enthält eine Meldebescheinigung folgende Daten:
Sie benötigen eine Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, oder für den Einbürgerungsantrag bei dem Amt für Migration.
Benötigen Sie eine Aufenthalts- und/oder Ledigkeitsbescheinigung, handelt es sich auch um eine Meldebescheinigungen, jedoch mit weiteren Angaben.
Grundsätzlich enthält eine Meldebescheinigung folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
- frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlichen Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Sterbedatum sowie
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde,
- Sterbedatum sowie
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte des Personalausweises und der eID-Karte
- Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass
- Bei bevollmächtigten Personen:
- schriftlicher Antrag,
- eigener Ausweis oder Pass und
- Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers (Kopie möglich)
- Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich.
- Sie können jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten werden, welche die Meldebestätigung dann in ihrem Namen beantragen kann.
- Volljährige Kinder: Eltern benötigen von volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht um die Meldebestätigung ausgehändigt zu bekommen.
- Sie vereinbaren einen Termin in einem Standort des Hamburg Service Ihrer Wahl
- Sie oder Ihre bevollmächtigte Person müssen für die Beantragung der Meldebescheinigung der Meldebescheinigung persönlich vorstellig werden.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Minuten.
- Die Bescheinigung wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- In den Hamburger Standorten für Einwohnerangelegenheiten sind nur Daten ab 1987 abrufbar.
- Für Daten vor 1987 ist das Melderegister der Zentralen Meldeangelegenheiten zuständig.
- Meldebescheinigung Erteilung
- Die Meldebescheinigung kann beantragt werden, wenn ein Nachweis benötigt wird, seit wann eine Person gemeldet ist, ob diese noch lebt oder für andere Informationen.
- Die Meldebescheinigung kann zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung erhalten.
- Eine Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand wird zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, oder für den Einbürgerungsantrag bei dem Amt für Migration benötigt.
- Aufenthaltsbescheinigungen und Ledigkeitsbescheinigungen sind Meldebescheinigungen mit weiteren Angaben nach § 18 BMG.
- zuständig: Hamburg Service Ihrer Wahl
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg