elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
Inhalt
Speicherung von Signaturzertifikaten auf Ihrem elektronischen Identitätsnachweis
Begriffe im Kontext
Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personaldokument (Synonym), Pass (Synonym), ePA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweischip (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Chip (Synonym), elektronisch (Synonym), neu (Synonym), nPA (Synonym), Abdruck (Synonym), Finger (Synonym), qualifizierte elektronische Signatur (Synonym), Signatur (Synonym), digitale Unterschrift (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.06.2022
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Hamburg Service)
- § 22 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__22.html - Artikel 3 Nummer 23 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32014R0910 - Artikel 30 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32014R0910
Sie können mit der elektronischen Signatur können ein digitales Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur in Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates richten sich nach der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
- Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur.
- Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.
- Die Funktion zur Nutzung der elektronischen Signatur steht nach Aushändigung des Personalausweises automatisch zur Verfügung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
- rechtsverbindliche Vertragsabschlüsse durch elektronische Signatur
- Online-Ausweisfunktion ermöglicht die Nutzung
- Erwerb eines Signaturzertifikates notwendig
- zuständig: Hamburg Service - Fachbereich Einwohnerdaten des nach Wohnort zuständigen Bezirksamtes
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg