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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Hamburg 99059002012002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012002

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Eheschließung (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Volltext

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland liegt beim Standesamt 1 in Berlin.

Erforderliche Unterlagen

Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
  • Der Personenstand
  • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
  • Die Staatsangehörigkeit
  • Die Geburt
  • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
  • Ggf. Namensänderungen

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim Standesamt 1 in Berlin.
  • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt 1 in Berlin das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

Frist

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Antrag beim für Personenstandsfälle zuständigen Gericht in Berlin.

Kurztext

  • Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland.
  • Zuständig ist das Standesamt 1 in Berlin.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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