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elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

Hamburg 99008004054001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004054001

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken

Leistungsbezeichnung II

Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personaldokument (Synonym), Pass (Synonym), ePA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Ausweischip (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Chip (Synonym), elektronisch (Synonym), neu (Synonym), nPA (Synonym), Abdruck (Synonym), digitale Fingerabdrücke (Synonym), digitaler Fingerabdruck (Synonym), elektronische Fingerabdrücke (Synonym), elektronischer Fingerabdruck (Synonym), Finger (Synonym), Fingerabdruck (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2022

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Ihre Fingerabdrücke werden im Chip des Personalausweises gespeichert

Volltext

Ihre Fingerabdrücke werden bei der Beantragung des Personalausweises gespeichert. Dieses ist für Personen ab 6 Jahren verpflichtend. Die Abdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ausschließlich im Antragsverfahren zum Personalausweis möglich.
  • Die Abdrücke werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Minuten

Frist

keine

Hinweise

  • Die Speicherung der Fingerabdrücke ist seit dem 2. August 2021 für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.
  • Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
  • Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Diese sind in § 17 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) festgelegt.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken
  • zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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