Eheschließung, Vollzug mit ausländischem Partner
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ehe (Synonym), Trauung (Synonym), Heiraten (Synonym), Heirat (Synonym), Die Ehe schließen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§§ 1310, 1311 und 1312 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1310.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1311.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html
Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032101123
§§ 14 und 49 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__49.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1310.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1311.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html
Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032101123
§§ 14 und 49 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__49.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
Sie können durch eine standesamtliche Trauung die Ehe miteinander eingehen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Wenn Sie die Ehe miteinander eingehen wollen und alle Ehevoraussetzungen durch das zuständige Standesamt geprüft wurden, werden Sie im Rahmen der standesamtlichen Trauung miteinander verheiratet.
Besitzt einer der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Es können Trauzeugen benannt werden.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
Besitzt einer der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Es können Trauzeugen benannt werden.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
- Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
- die Terminbestätigung des Standesamtes, in dem die Eheschließung stattfinden soll
- auch Ihre Trauzeugen und Ihr Dolmetscher müssen Ausweisdokumente dabei haben
- Der Dolmetscher muss einen Nachweis seiner Vereidigung als Dolmetscher vorweisen können.
- Sie müssen die geplante Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines der Ehepartner anmelden.
- Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung und die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit.
- Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
- Bei der Eheschließung müssen beide Eheschließenden persönlich anwesend sein.
- Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
- Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Treffen Sie am Tag der Eheschließung ungefähr zwanzig Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit im Standesamt ein.
- In den Standesämtern gibt es nur begrenzt Platz für Ihre Gäste. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege über die maximale Besucherzahl.
- Denken Sie an Ihre Ausweisdokumente. Diese werden von einem Standesamtsmitarbeiter vor der Eheschließung kontrolliert.
- Auch eventuelle Trauzeugen müssen sich ausweisen können.
- Ein Dolmetscher muss außer einem Ausweisdokument auch die Zulassung als Dolmetscher vorweisen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte holt Sie im Wartebereich ab und führt Sie in das Trauzimmer.
- Im Rahmen der Eheschließung werden Sie von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie geben sich nacheinander das Jawort.
- Im Anschluss an das Jawort können Sie Ihre Ringe tauschen.
- Die bei der Anmeldung der Eheschließung eingereichten Dokumente erhalten Sie nach der Eheschließung zusammen mit den Eheurkunden wieder zurück.
Die Fristen und die Gültigkeit der Anmeldung der Eheschließung müssen für jeden Einzelfall, insbesondere bei Auslandsbeteiligung, beim Standesamt entsprechend erfragt werden.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt.
Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen.
An einigen Samstagen werden ebenfalls Termine angeboten.
Stellt der Heimatstaat des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, können Sie beim Standesamt eine Befreiung beantragen.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag an und leitet ihn an das Hanseatische Oberlandesgericht weiter.
Zwei ausländische Staatsangehörige können auch vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form die Ehe schließen, sofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist und keiner der Eheschließenden auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Eine Eheschließung in einem deutschen Standesamt ist dann nicht mehr notwendig.
Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt.
Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen.
An einigen Samstagen werden ebenfalls Termine angeboten.
Stellt der Heimatstaat des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, können Sie beim Standesamt eine Befreiung beantragen.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag an und leitet ihn an das Hanseatische Oberlandesgericht weiter.
Zwei ausländische Staatsangehörige können auch vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form die Ehe schließen, sofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist und keiner der Eheschließenden auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Eine Eheschließung in einem deutschen Standesamt ist dann nicht mehr notwendig.
Lehnt das Standesamt die Durchführung der Eheschließung ab, so können Sie gem. § 49 PStG einen Antrag auf Anweisung des Standesamtes durch das Gericht beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg