Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung
Inhalt
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung
Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung
Begriffe im Kontext
Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Gradumwandlung (Synonym), BVFG (Synonym), Gleichwertigkeitsverfahren (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Berufsbezeichnung Ingenieur
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html
Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.
In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.
Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
- Verleihungsurkunde (Studienabschluss)
- Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
- Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
- Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
- Lebenslauf
- Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
- Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
- Personalausweis/Pass
- Bundesvertriebenenausweis
- Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
- Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung