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Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Hamburg 99019006016000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019006016000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlerinnen/ Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Gradumwandlung (Synonym), BVFG (Synonym), Gleichwertigkeitsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Berufsbezeichnung Ingenieur

Handlungsgrundlage

§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html

Teaser

Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.

Volltext

In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

Erforderliche Unterlagen

  • Verleihungsurkunde (Studienabschluss) 
  • Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
  • Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
  • Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
  • Lebenslauf
  • Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
  • Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
  • Personalausweis/Pass
  • Bundesvertriebenenausweis

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Kosten

Für nach dem BVFG anerkannte Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler fallen keine
Gebühren an.

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Frist

Keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen den ergangenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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