Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Inhalt
Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Begriffe im Kontext
Ausland (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), Auslands-BAföG (Synonym), BAFOEG (Synonym), BAföG-Antrag (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym), USA (Synonym), Auslandsaufenthalte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.11.2021
Fachlich freigegeben durch
BAföG FV FL
§ 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html
§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html
§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
- Nachweise über Studiengebühren
- für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum
- Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)
- Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
- Antrag kann online gestellt werden
BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Ermöglicht Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig: Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung