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Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Hamburg 99022001017005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017005

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausland (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), Auslands-BAföG (Synonym), BAFOEG (Synonym), BAföG-Antrag (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym), USA (Synonym), Auslandsaufenthalte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html

§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
 

Teaser

Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.

Volltext

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.

Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
 
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
 
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
 
  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
 
  • Nachweise über Studiengebühren

Voraussetzungen

  • für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum
 
  • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)
 
  • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
 
  • Antrag kann online gestellt werden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

k.A.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Frist

BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Bewilligung
  • Finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Ermöglicht Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig: Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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