Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen
Inhalt
Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen
Ausbildungsförderung Bewilligung für allgemeinbildende Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg
Begriffe im Kontext
Fortbildung (Synonym), BAföG (Synonym), Bewilligung (Synonym), BAFOEG (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.11.2021
Fachlich freigegeben durch
BAföG FV FL
§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
Sie können für manche Ihrer Fortbildungen (Zweiter Bildungsweg) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung kann über einen BAföG-Antrag erfolgen.
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
- Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
- Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))
- Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.
Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..
Ausbildungsförderung für den Besuch von:
- Abendhauptschulen
- Berufshauptschulen
- Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung als Voraussetzung)
- Abendrealschulen
- Gymnasien
- Kollegs