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Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen

Hamburg 99022001017009 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017009

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung Bewilligung für allgemeinbildende Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fortbildung (Synonym), BAföG (Synonym), Bewilligung (Synonym), BAFOEG (Synonym), Ausbildungsförderung beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

Teaser

Sie können für manche Ihrer Fortbildungen (Zweiter Bildungsweg) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung kann über einen BAföG-Antrag erfolgen.

Volltext

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
  • Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.
Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
  • Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))
 
  • Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.

Frist

Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Kurztext

Ausbildungsförderung für den Besuch von:
  • Abendhauptschulen
  • Berufshauptschulen
  • Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung als Voraussetzung)
  • Abendrealschulen
  • Gymnasien
  • Kollegs

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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