Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausbildungsförderung Beratung

Hamburg 99022001018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001018000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Beratung

Leistungsbezeichnung II

Beratung zu BAföG in Anspruch nehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beratung (Synonym), Ausbildungsförderung (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 41 III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html

Teaser

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?

Volltext

Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können oder sich informieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:
  • Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer für ein Beratungsangebot.

Frist

Es gibt keine geltenden Fristen für eine Beratung.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Beratung
  • Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Zuständig: Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal