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Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern

Hamburg 99030023061002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030023061002

Leistungsbezeichnung

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung als ehrenamtliche Verwaltungsrichterin oder ehrenamtlicher Verwaltungsrichter

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ehrenamtliche Richter (Synonym), Ehrenamtliche Verwaltungsrichter, Schöffen (Synonym), Ehrenamtliche Richter in Strafsachen (Synonym), Schöffenwahl (Synonym), Ehrenamtliche Richterinnen (Synonym), Verwaltungsrichter (Synonym), Verwaltungsrichterin (Synonym), Ehrenamtlicher Verwaltungsrichter (Synonym), Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Schöffen (Hamburg-Nord)

Handlungsgrundlage

§ 28 Verwaltungsgerichtsorndung (VwGO)

Teaser

Sie möchten sich als ehrenamtliche Verwaltungsrichterin oder ehrenamtlicher Verwaltungsrichter engagieren? Dafür müssen Sie sich bewerben und gewählt werden.

Volltext

Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnern und Verwaltungsrichter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht mit.
 
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht dieser Person nach dem Grundgesetz der Rechtsweg offen. Dieser Rechtsschutz wird vornehmlich durch die Verwaltungsgerichte gewährt. Rechtsstreitigkeiten können z. B. Streitsachen aus dem Ausländer- und Asylrecht, dem Schul-, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Gesundheitsrecht betreffen.
 
Als gewählte Person sind Sie an der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
 
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.
 
Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.

Erforderliche Unterlagen

Eine Bewerbung für die kommende Amtszeit ist nicht mehr möglich. Sie können bei Interesse sich an Ihr zuständiges Bezirksamt wenden. Sie werden dann zu Beginn des nächsten Bewerbungszeitraums, voraussichtlich im Winter/Frühjahr 2028 über das Bewerbungsverfahren informiert.

Voraussetzungen

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter von 25 Jahren zu Beginn der Amtszeit
  • Wohnsitz in Hamburg
  • keine Beamt:innen und Angestellt:innen des öffentlichen Dienstes, keine Soldat:innen
  • keine Verurteilung zu einer vorsätzlich begangenen Straftat von mehr als 6 Monaten
  • kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch
  • kein Vermögensverfall (z. B. Privatinsolvenz)

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Im Frühjahr 2023 stellen die Bezirke Vorschlagslisten für die Wahlen auf und Sie können sich bewerben:
  • Sie reichen das ausgefüllte Bewerbungsformular postalisch , persönlich oder eingescannt per E-Mail beim Bezirksamt ein.
  • Sie werden in den Entwurf einer Vorschlagliste aufgenommen.
  • Die Bezirksversammlung beschließt ab Mitte März 2023 die Vorschlagsliste.
  • Die Wahlen werden voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgen.
Über das Wahlergebnis werden Sie bis Dezember 2023 informiert.

Bearbeitungsdauer

Über das Ergebnis der Wahlen werden die Bewerberinnen und Bewerber bis Dezember 2023 informiert.
 

Frist

Bewerbungen für die Amtszeit 2024 bis 2028 sind nicht mehr möglich.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Als amtierende ehrenamtliche Verwaltungsrichterin und amtierender ehrenamtlicher Verwaltungsrichter müssen Sie sich erneut bewerben.
Für die Wahl benötigen Sie keine juristische Vorbildung.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 sind keine Bewerbungen mehr möglich.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord

Formulare

nicht vorhanden

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