Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern
Inhalt
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern
Bewerbung als ehrenamtliche Verwaltungsrichterin oder ehrenamtlicher Verwaltungsrichter
Begriffe im Kontext
Ehrenamtliche Richter (Synonym), Ehrenamtliche Verwaltungsrichter, Schöffen (Synonym), Ehrenamtliche Richter in Strafsachen (Synonym), Schöffenwahl (Synonym), Ehrenamtliche Richterinnen (Synonym), Verwaltungsrichter (Synonym), Verwaltungsrichterin (Synonym), Ehrenamtlicher Verwaltungsrichter (Synonym), Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Schöffen (Hamburg-Nord)
Sie möchten sich als ehrenamtliche Verwaltungsrichterin oder ehrenamtlicher Verwaltungsrichter engagieren? Dafür müssen Sie sich bewerben und gewählt werden.
Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnern und Verwaltungsrichter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht mit.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht dieser Person nach dem Grundgesetz der Rechtsweg offen. Dieser Rechtsschutz wird vornehmlich durch die Verwaltungsgerichte gewährt. Rechtsstreitigkeiten können z. B. Streitsachen aus dem Ausländer- und Asylrecht, dem Schul-, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Gesundheitsrecht betreffen.
Als gewählte Person sind Sie an der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.
Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht dieser Person nach dem Grundgesetz der Rechtsweg offen. Dieser Rechtsschutz wird vornehmlich durch die Verwaltungsgerichte gewährt. Rechtsstreitigkeiten können z. B. Streitsachen aus dem Ausländer- und Asylrecht, dem Schul-, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Gesundheitsrecht betreffen.
Als gewählte Person sind Sie an der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.
Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Eine Bewerbung für die kommende Amtszeit ist nicht mehr möglich. Sie können bei Interesse sich an Ihr zuständiges Bezirksamt wenden. Sie werden dann zu Beginn des nächsten Bewerbungszeitraums, voraussichtlich im Winter/Frühjahr 2028 über das Bewerbungsverfahren informiert.
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Mindestalter von 25 Jahren zu Beginn der Amtszeit
- Wohnsitz in Hamburg
- keine Beamt:innen und Angestellt:innen des öffentlichen Dienstes, keine Soldat:innen
- keine Verurteilung zu einer vorsätzlich begangenen Straftat von mehr als 6 Monaten
- kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch
- kein Vermögensverfall (z. B. Privatinsolvenz)
Im Frühjahr 2023 stellen die Bezirke Vorschlagslisten für die Wahlen auf und Sie können sich bewerben:
- Sie reichen das ausgefüllte Bewerbungsformular postalisch , persönlich oder eingescannt per E-Mail beim Bezirksamt ein.
- Sie werden in den Entwurf einer Vorschlagliste aufgenommen.
- Die Bezirksversammlung beschließt ab Mitte März 2023 die Vorschlagsliste.
- Die Wahlen werden voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgen.
Über das Ergebnis der Wahlen werden die Bewerberinnen und Bewerber bis Dezember 2023 informiert.
Es gibt folgende Hinweise:
Als amtierende ehrenamtliche Verwaltungsrichterin und amtierender ehrenamtlicher Verwaltungsrichter müssen Sie sich erneut bewerben.
Für die Wahl benötigen Sie keine juristische Vorbildung.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg