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Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Hamburg 99107011017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107011017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen auf Außenarbeitsplätzen (Synonym), Fahrkosten zur Ausübung des Besuchsrechts (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 73 SGB XII Hilfe in sonstigen Lebenslagen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html
 

Teaser

Wenn Ihre bedarfsauslösende Lebenslage nicht im Sozialrecht geregelt wird, kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden.
 

Volltext

Hilfe in sonstigen Lebenslagen kann Ihnen für folgendes gewährt werden:
  • Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • Fahrkosten zur Ausübung des Besuchsrechts
  • körperbezogene Pflege- und Betreuungsmaßnahmen für Personen unterhalb des Pflegegrades 2 und die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Darüber kann es Einzelfallentscheidungen geben, wenn die bedarfsauslösende Lebenslage weder in § 8 SGB XII noch in anderen Bereichen des Sozialrechts geregelt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Belastungen (z.B. Miete, Wasser etc.)
  • ggf. Einstellungs- oder Leistungsbescheid jobcenter
  • Betragsnachweise für bestehende Versicherungen
  • Wohn- und Betreuungsvertrag

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen
  • Nachgewiesener Bedarf

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
 

Frist

Keine
 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei körperbezogenen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen ist eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes oder des Beratungszentraums für körperbehinderte Menschen erforderlich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Eine Hilfe nach § 73 SGB XII kann für Bedarfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden, wenn die bedarfsauslösende Lebenslage ansonsten nicht im Sozialrecht geregelt wird.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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