Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen auf Außenarbeitsplätzen (Synonym), Fahrkosten zur Ausübung des Besuchsrechts (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
Wenn Ihre bedarfsauslösende Lebenslage nicht im Sozialrecht geregelt wird, kann Hilfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden.
Hilfe in sonstigen Lebenslagen kann Ihnen für folgendes gewährt werden:
- Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen
- Fahrkosten zur Ausübung des Besuchsrechts
- körperbezogene Pflege- und Betreuungsmaßnahmen für Personen unterhalb des Pflegegrades 2 und die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
- Personalausweis
- Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie Belastungen (z.B. Miete, Wasser etc.)
- ggf. Einstellungs- oder Leistungsbescheid jobcenter
- Betragsnachweise für bestehende Versicherungen
- Wohn- und Betreuungsvertrag
Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.
Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Bei körperbezogenen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen ist eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes oder des Beratungszentraums für körperbehinderte Menschen erforderlich.
Eine Hilfe nach § 73 SGB XII kann für Bedarfe in sonstigen Lebenslagen gewährt werden, wenn die bedarfsauslösende Lebenslage ansonsten nicht im Sozialrecht geregelt wird.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg