Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Inhalt
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Begriffe im Kontext
Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Prophylaxe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Sozialbehörde)
§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln. Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen.
- Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.