Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Krankenversicherte Gewährung
Inhalt
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Krankenversicherte Gewährung
Begriffe im Kontext
Prävention (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Sozialbehörde)
Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine
Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und
Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:
Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.
Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und
Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:
Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.
Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.