Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Futtermittelhersteller Zulassung

Hamburg 99110004007000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110004007000

Leistungsbezeichnung

Futtermittelhersteller Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Registrierung beziehungsweise Zulassung von Futtermittelherstellern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Erzeuger von Futtermitteln anmelden (Synonym), Futtermittelunternehmen registrieren (Synonym), Futtermittelhersteller anmelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Bressling, Marion

Teaser

Als Futtermittelunternehmen, müssen Sie Ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie als Unternehmen Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben, sind Sie dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von 50 Euro bis 550 Euro, die je nach Aufwand berechnet werden.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Zulassung über das Antragsformular bei der zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Informationen von Ihnen an.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben dürfen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12). 

Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Registrierung beziehungsweise Zulassung von Futtermittelherstellern
  • Futtermittelunternehmen, das heißt alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihre Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben.
  • Für jede Betriebsstätte muss gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bzw. Registrierung beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal