Futtermittelhersteller Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erzeuger von Futtermitteln anmelden (Synonym), Futtermittelunternehmen registrieren (Synonym), Futtermittelhersteller anmelden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bressling, Marion
Als Futtermittelunternehmen, müssen Sie Ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert registrieren lassen.
Wenn Sie als Unternehmen Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben, sind Sie dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
- Beantragen Sie die Zulassung über das Antragsformular bei der zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Informationen von Ihnen an.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Sie benötigen die Zulassung, bevor Sie Futtermittel erzeugen, herstellen, verarbeiten, lagern, befördern oder vertreiben dürfen.
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12).
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.
Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Futtermittelherstellung finden regelmäßige, risikoorientierte Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts eingehalten werden.
- Registrierung beziehungsweise Zulassung von Futtermittelherstellern
- Futtermittelunternehmen, das heißt alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihre Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben.
- Für jede Betriebsstätte muss gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bzw. Registrierung beantragt werden.