Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Krankenhaus (Synonym), Hebammen (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Ärztliche Behandlung (Synonym), Mutterschaft (Synonym), Häusliche Pflege (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.11.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 50 SGBXII Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__50.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__50.html
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt.
Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit und bedarfsbegründende Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit vom Sozialamt. Dies sind:
- Behandlung durch Ärzte
- Hilfe von Hebammen,
- Krankenhausunterbringung
- Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg