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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Hamburg 99107013017001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013017001

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Krankenhaus (Synonym), Hebammen (Synonym), Sozialhilfe (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Ärztliche Behandlung (Synonym), Mutterschaft (Synonym), Häusliche Pflege (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 50 SGBXII Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__50.html

 

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Volltext

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt.
Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von dem Pflegegrad ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit und bedarfsbegründende Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit vom Sozialamt. Dies sind:
  • Behandlung durch Ärzte
  • Hilfe von Hebammen,
  • Krankenhausunterbringung
  • Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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