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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Hamburg 99107013017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe Hilfen zur Gesundheit

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sozialhilfe (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Empfängnisverhütung (Synonym), Hilfe zur Familienplanung (Synonym), Medizinische Vorsorge (Synonym), Mutterschaft (Synonym), Sterilisation (Synonym), Untersuchung (Synonym), Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Synonym), Vorbeugende Gesundheitshilfe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

Volltext

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann das Sozialamt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung übernehmen. Dazu gehören
  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation
Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Heranziehung zu Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenze. 
Wenn keine Anmeldung bei einer Krankenversicherung erfolgen kann, erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
  • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

Voraussetzungen

Bei Ihnen liegt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vor und
Sie verfügen über keine anderweitige Absicherung zur Gesundheitsvorsorge bzw. Hilfe zur Gesundheit.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Frist

Die Antragstellung soll grundsätzlich vor der Behandlung erfolgen, nur bei einer Notfallbehandlung unverzüglich danach.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann das Sozialamt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung übernehmen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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