Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
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Begriffe im Kontext
Sozialhilfe (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Empfängnisverhütung (Synonym), Hilfe zur Familienplanung (Synonym), Medizinische Vorsorge (Synonym), Mutterschaft (Synonym), Sterilisation (Synonym), Untersuchung (Synonym), Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Synonym), Vorbeugende Gesundheitshilfe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.11.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 47 ff SGB XII Hilfen zur Gesundheit
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000900000
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000900000
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann das Sozialamt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung übernehmen. Dazu gehören
Wenn keine Anmeldung bei einer Krankenversicherung erfolgen kann, erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Wenn keine Anmeldung bei einer Krankenversicherung erfolgen kann, erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.
- Formloser Antrag
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Bei Ihnen liegt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vor und
Sie verfügen über keine anderweitige Absicherung zur Gesundheitsvorsorge bzw. Hilfe zur Gesundheit.
Sie verfügen über keine anderweitige Absicherung zur Gesundheitsvorsorge bzw. Hilfe zur Gesundheit.
Nach Ihrer Antragstellung werden die Leistungsvoraussetzungen vom Grundsicherungs- und Sozialamt geprüft und beschieden.
Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Die Antragstellung soll grundsätzlich vor der Behandlung erfolgen, nur bei einer Notfallbehandlung unverzüglich danach.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann das Sozialamt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung übernehmen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg