Rechtsdienstleistungsregister Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rechtsdienstleistungsregister (Synonym), Rechtsdienstleistungen (Synonym), Änderung des Eintrages (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Präsidialabteilung (AG)
Wenn Sie den Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister ändern möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Eine Registrierung ist möglich für:
Eine Registrierung ist möglich für:
- Inkassodienstleistungen
Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.
- Rentenberatungen auf dem Gebiet
- der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- des sozialen Entschädigungsrechts
- des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie
- des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
- Es müssen nur jene Nachweise vorgelegt werden, die von den vorgenommenen Änderungen betroffen sind
- Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit: Diese Nachweise müssen für jede qualifizierte und betroffene Person gesondert beigebracht werden
Die Gebühren für Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bestimmen sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Justizverwaltungskostengesetzes
- Nr. 1110 Registrierung nach dem RDG
Bei Registrierung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit wird mit der Gebühr auch die Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister abgegolten: 150,00 € - Nr. 1111 Eintragung einer qualifizierten Person in das Rechtsdienstleistungsregister, wenn die Eintragung nicht durch die Gebühr 1100 abgegolten ist, je Person: 150,00 €
- Nr. 1112 Widerruf oder Rücknahme 75,00 €
- Sie beantragen die Änderung bei der zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
- Bei positiver Prüfung wird die Änderung im Rechtsdienstleistungsregister vorgenommen
Wenn Sie den Antrag auf Änderung eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.
- Rechtsdienstleistungsregister Änderung
- Der Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister kann auf Antrag geändert werden