Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wohngeld Rückforderung

Hamburg 99107023047000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023047000

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Rückforderung

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Rückforderung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeld Überzahlung (Synonym), Wohngeld Aufhebung (Synonym), Wohngeld Unwirksamkeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 28 WoGG     Unwirksamkeit wegen Umzug oder wenn Wohngeld nicht zur Bezahlung der Miete oder Belastung genutzt wird oder
ein Haushaltsmitglied Transferleistungen beantragt oder bezieht
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__28.html
 
§ 30 WoGG     Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__30.html
 
§ 45 SGB X    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
 
50 SGB X    Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html

Teaser

Wohngeldbescheide können unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder unwirksam werden, dann fordert die Wohngelddienststelle zu viel gezahltes Wohngeld zurück.

Volltext

Wenn Sie Wohngeld beziehen sind Sie verpflichtet Änderungen Ihrer Wohn- und Einkommenssituation unverzüglich mitzuteilen.
Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam oder aufgehoben geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngelddienststelle angefordert.

Voraussetzungen

Wenn bei Ihnen eines der folgenden Ereignisse aufgetreten ist, kann die Wohngelddienststelle das überzahlte Wohngeld von Ihnen zurückfordern:
  • Umzug aller Haushaltsmitglieder
  • Wohngeld wird nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet
  • Beantragung oder Bezug von Transferleistungen (z.B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld II / Bürgergeld)
  • Tod des Wohngeldempfängers.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie sind verpflichtet Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde.
Vor einer Rückforderung von Amts wegen erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Bearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Frist

Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Die Rückforderung erfolgt von Amts wegen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal